5 Jahre alte Neuware verkauft

Durch einen Defekt unserer Heizungspumpe haben wir nach Ablauf der Gewährleistung keine Ersatzteile mehr bekommen. Der Hersteller wies darauf hin, daß die Pumpe jedoch nur 1998 im Verkaufsprogramm war, d.h. also bereits 7 Jahre im Lager gelegen sein muß. Haben wir hier eine Handhabe ?

Der Bauträger antwortet gar nicht, der Heizungsbauer habe nichts gewußt und der Großhändler Fa. Gienger GmbH & Co.KG aus Kornwestheim, verweist darauf, die Pumpe entspreche dem aktuellen Stand der Technik.

Hallo,

5 Jahre hin oder her, Sie kaufen die entsprechende Pumpe, auf die Sie eine Garantie erhalten. Ich sehe wirklich kein Problem.

MfG M.Graf

sorry habe keine Ahnung

Das hat wenig mit Baurecht zu tun … Ihr seid wohl bei einem Anwalt besser aufgehoben. Habt Ihr bei dem Bauträger denn noch eine Gewährleistungsbürgschaft laufen??? Wahrscheinlich ist die nach 5 Jahren auch schon wieder zurückgegeben.

Ihr seid leider nicht die Einzigen … Grundsätzlich will der Bauträger seinen Gewinn maximieren und baut daher nur das Notwendigste und Billigste ein. Egal wie renomiert er auch ist.

Evtl. kann das mit der Pumpe ein verdeckter Mangel sein.

Grüße Mathias und Bau nie wieder mit einem Bauträger

Leider kann ich Ihnen nicht weiter helfen. Da fehlt mir als Architektin letztendlich das juristische Know-How. Sehe ich es richtig, das nicht nur die nicht mehr bestehende Gewährleistung das Problem ist, sondern einen tatsächlichen passenden Ersatz für die defekte Pumpe zu bekommen.
Vielleicht kommen Sie auf dieser Seite betreffs Pumpenersatz weiter
www.haustechnikdialog.de
Viel Glück Ihnen
mfG
Beate Schlüter

Hallo,

leider Bist Du hier ein Opfer der Rechtslage. Wie man es auch dreht bestehen für Dich hier keine Ansprüche und die die bestanden haben sind bereits abgelaufen. Was bleibt ist nur eine minderschwere strafrechtliche Komponente, Dir wurde eine Pumpe als neu verkauft obwohl sie alt war. Anzumerken bleibt hier, wenn die Pumpe nie benutzt wurde ist sie formell neu, egal wie lang Sie unbenutzt rum lag. Der entstandene Schaden ist somit nur, dass Dir die Herstellergarantie verloren gegangen ist. Die des Handwerkers ist offensichtlich abgelaufen. Insgesamt wirft die Sache natürlich ein schlechtes Bild auf den Handwerker /Großhändler, dem wird dass aber vermutlich egal sein.

Schade! Denke um Deine Frage zu beantworten - Neuen Handwerker suchen, Geschichte rumerzählen - sich nur kurz ärgern und evtl. beim nächsten Mal aufpassen - aber wie?

Gruß
Markus

TIPP:
http://www.frag-einen-anwalt.de
Gruß
Heinz