Gasaußenofen in der Wohnung versetzen erlaubt?

Hallo Leute, ich würde gerne meine Heizung im Wohnzimmer-einen alten Gasaußenofen- an einen anderen Platzfenster im Wohnzimmer versetzen.
An diesem Platz wo er momentan steht ist er total fehl angebracht weil er den Raum, der sowieso klein ist, zubaut!
Ich habe gehört das man solche alten Heizungen nicht woanders versetzen darf.
Stimmt das?
Und wenn ja, ichs doch mache bekomme ich dann Ärger wenns jemand merkt, zB. Der Schornsteinfeger, der alle 2 Jahre zu uns kommt.
Bin übrigens Eigentümer vom ganzen Haus und komme aus Baden-Würrtemberg.
Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo, Bruddler,

ich kenn mich nicht aus mit dem Recht in anderen Bundesländern, aber hier in NRW würdest Du Ärger bekommen.Das würde als Neuanlage gewertet, für die Du eine neue Genehmigung bräuchtest, die Du hier nicht bekommen würdest.
Wieso gönnst Du Dir keine gescheite Heizung???
Soham

Ruf deinen Schornsteinfeger an und Klärre das am besten mit ihm er muß die neu Abnahme dann sowieso durch führen.

Die Versetzung einer solchen Feuerstätte ist daran gebunden, dass der Abgasstutzen außen dann immer noch der aktuellen TRGI entspricht.
Das ist eine Verordnung,
http://www.dvgw.de/gas/gasanwendung/gasinstallation-… die auch die Abgasstutzen an Hausaußenwänden regelt. Es ist dabei zu beachten, dass diese ausreichende Abstände zu Fenstern, Türen und Dachüberhängen regelt.
Dies läßt sich von hier aus also nicht genau sagen.
Es ist wichtig den Schornsteinfeger vor Ort daraufhin vorab anzusprechen.

Richtig, alte Heizungen versetzten, speziell die die keine senkrechte Abgasführung über Dach haben, ist verboten.

Bzw. du kannst es machen, da muss aber die Abgasführung über Dach abgeführt werden. Das kann dich weitere Hunderte Euro kosten.

Wenn du die Versetzung der Heizung nicht meldest, wird es der Schornsteinfeger bei der nächsten Messung bemerken. Im schlimmsten Falle, wird deine Heizung durch das Bauamt stillgelegt. Nach dem Versetzen ist die Heizung auch nicht mehr versichert. Da die Abnahme durch den bevollmächtigten Schornsteinfegermeister fehlt.

grüße

Hallo bruddler,

es kann zu Problemen kommen, denn Mündungen unterhalb von Fenstern sind nicht mehr zulässig (Techn. Regeln Gasinstallationen). Bestehende Einzelöfen haben Bestandsschutz, solange sie am alten Platz bleiben. Wenn sie versetzt werden, benötigen sie größere Abstände zu Fenstern, Türen und Lüftungsöffnungen. Eine Möglichkeit wäre, einen Platz zu finden, der fensterfrei ist. Links und rechts dürfen im Abstand von 2,50 m keine Fenster vorhanden sein.

MfG.