Klärgrube - Abwasser auf Grundstück versickern lassen

Hallo,

mein Nachbar hat für den Überlauf seiner neuen Biologischen Kläranlage seines Zweifamilienhauses eine Kiesgrube auf seinem Grundstück ausgehoben. In dieser Grube endet nun ein KG-Rohr und pumpt regelmäßig Wasser da hinein. Das Wasser versickert dann.
Leider ist diese Grube ca. 4m von der Grenze zu unserem Grundstück und ca. 6m zu unserem Haus entfernt. Bedingt durch Gefälle beider Grundstücke liegt das Erdgeschoss unseres Hauses ca.1,5m unter dem Niveau der Sickergrube. Ich habe nun die Befürchtung, dass das versickernde Wasser aus der Grube sich in unseren Mauern bemerkbar macht.

Bestimmt gibt es für derartige Abwasserentsorgungen irgendwelche Vorschriften und Genehmigungsprozesse. Habe ich als Nachbar irgendwelche Möglichkeiten wirksam Einspruch zu erheben bzw. Bedenken anzumelden?  Wie kann ich mich vor einer Schädigung meines Hauses schützen (rechtlich, nicht baulich)?

Vielen Dank für ein paar hilfreiche Tipps

Hallo!

Alles rund um eine Kleinkäranlage ist genehmigungspflichtig, natürlich auch die Versickerung des gereinigten Abwasser.
Das kann man nicht einfach in ein „Loch“ einleiten, dann müsste es dort schon sehr gut und schnell in die Tiefe eindringen können.
Üblich ist eine Untergrundverrieslung mit einem Netz aus Dränrohren.

4 m bis Grenze und 6 m bis Haus ?  Dann steht Haus zu dicht an Grenze !
Und wenn Gelände Gefälle zum eigenen Haus hat, dann läuft doch alles Oberflächenwasser(Regenwasser) auch schon hangabwärts Richtung Erdgeschoss des Hauses.

Frage Nachbarn nach der Genehmigung und lasse Dir den Lageplan dazu zeigen wo die Versickerung eingezeichnet sein muss. Ist das nun genehmigt oder nicht ?

Wenn nein, dann bei der Behörde nachhaken.

Ist es genehmigt und es käme zu Schäden, dann muss man zivilrechtlich beim Nachbarn auf Änderung/Abhilfe drängen.

Deine Sorge kann ich schon verstehen, ganz unbedenklich erscheint es mir nicht.

MfG
duck313

Hallo,

„duck313“ hat schon alles wesentliche dazu gesagt.
Folgendes möchte ich noch ergänzen:
Die Erlaubnis zum Versickern biologisch vorbehandeltem/gereinigtem Abwasser erteilt die „Untere Wasserbehörde“. Meistens sind diese in den Landratsämtern zu finden. Oft als Sachgebiet eines Umweltschutzamts, o.ä.
Beim Googeln solltes Du schnell die Zuständige „Untere Wasserbehörde“ für Deine Stadt finden. In der Erlaubnis sollte die Art und Ausführung und der Ort der Versickerung angegeben sein.

Am besten Du fragst da mal nach.

Viel Erfolg!

MFG Alexander Kreis

Hallo Duck,

vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Der Tipp dem Lageplan und der eingezeichneten Versickerung ist gut… darauf bin ich gespannt. Wir haben hier schweren Lehmboden. Und da die ganze Grube an einem Tag in unserer Abwesenheit angelegt wurde, kann ich mir auch schwer vorstellen, dass hier irgendwelche Drainagerohr verlegt wurden. Die zuständige Behörde habe ich inzwischen auch rausgefunden.

Vielen Dank

Hallo Alexander,

auch Dir vielen Dank! Ich werde mein Glück mal versuchen.

Viele Grüße

Hallo,

Ich habe nun
die Befürchtung, dass das versickernde Wasser aus der Grube
sich in unseren Mauern bemerkbar macht.

Ist euer Gebäude im Erdreich fachgerecht abgedichtet sollte sich Sickerwasser im Mauerwerk nicht bemerkbar machen.
Dennoch würde es auch mir stinken in dieser Nähe eine Abwassergrube zu haben.

Grüße
Markus

Hallo Markus,

um das Haus ist ein Drainagering gelegt. Da macht mir die Abdichtung von unten mehr Sorgen. Das Haus ist knapp 200 Jahre alt. Anfang 2000 haben die damaligen Eigentümer das Erdgeschoss mit Estrich ausgießen lassen. Wie es darunter aussieht weiß ich nicht.

Viele Grüße