Materialpreise bei der Sanitär-, Wasser-, Heizungsinstallation?

Mein Heizungs- und Wasserinstallateur hat mir schon mehrfach gegen - wie ich finde überhöhte - Materialpreise in Rechnung gestellt. Ich vergleiche dabei die Preise nicht mit denen von Internet-Händlern sondern mit den unverbindlichen Richtpreisen. (Die Preise aus dem Internet dienen lediglich als Indikator, wie viel „Luft nach unten“ besteht.) Die unverbindlichen Richtpreise hole ich mir aus Katalogen vom Hersteller oder lasse sie mir vom ihm per E-Mail-Anfrage nennen.

Hier nur ein Beispiel (Preise jeweils ohne MWSt.):
Systemtrenner von der Fa. Grünbeck „GENO-DK2-Mini“ (Art.Nr. 133100)
Listenpreis = 316,00 EUR, Preis auf der Handwerker-Rechnung = 538,00 EUR, d.h. 70 % über Liste! (Im Internet ist das Teil ab 185 EUR zu kriegen, aber wie gesagt, ich vergleiche nicht mit Internet-Preisen!)

Meines Wissens erhalten die Handwerksbetriebe gegenüber dem Richtpreis einen Rabatt von 15 - 20 %. Ich verlange nicht, dass man diesen Rabatt an den Endkunden weitergibt, denn der Handwerksbetrieb hat ja gewisse Aufwendung für die Buchhaltung usw. Einen Aufschlag von 70 % wie in diesem Fall halte ich jedoch (vornehm ausgedrückt) für nicht gerechtfertigt.

Da ich mit der Arbeitsleistung der Monteure des Handwerksbetriebes sehr zufrieden bin, habe ich mich  bisher noch nicht nach einer anderen Firma umgesehen.

Hier meine Fragen:

  • Welche Auf- oder Abschläge beim Material sind ist in der Branche (SHK = Sanitär, Heizung, Klima) gegenüber dem Endkunden üblich?

  • Soll ich die Rechnung einfach kürzen und es es auf eine Klage ankommen lassen?

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich mit dem Handwerksbetrieb nicht einigen kann (Schlichtungsstelle)?

Für die Antworten im Voraus vielen Dank!

Hallo

Ich vergleiche dabei die Preise nicht mit denen von
Internet-Händlern

Das ist auch nicht angebracht. Ich weiß nicht, wo manche ihr Zeug herkriegen, denn diese Internethändler sind manchmal gleich oder sogar unterhalb von Großhandelspreisen. Haben kaum Kosten, keine Ahnung von Kalkulation und wundern sich möglicherweise irgendwann, daß sie die 19% Mehrwertsteuer ans Finanzamt zahlen müssen. Wenn es den Händler mal nicht mehr gibt, ist auch nichts mehr mit Reklamation.

Meines Wissens erhalten die Handwerksbetriebe gegenüber dem
Richtpreis einen Rabatt von 15 - 20 %.

Der Rabatt kann Null sein, also Listenpreis = Einkaufspreis, kann aber auch viel höher als 20 % sein. Wie das bei Wasserzubehör ist, weiß ich nicht.

der
Handwerksbetrieb hat ja gewisse Aufwendung für die Buchhaltung
usw.

Ohja das hat er.

Einen Aufschlag von 70 % wie in diesem Fall halte ich
jedoch (vornehm ausgedrückt) für nicht gerechtfertigt.

Gerade bei so hochpreisigen Teilen kommt mir das schon auch zu viel vor.

Da ich mit der Arbeitsleistung der Monteure des
Handwerksbetriebes sehr zufrieden bin, habe ich mich  bisher
noch nicht nach einer anderen Firma umgesehen.

  • Soll ich die Rechnung einfach kürzen und es es auf eine Klage
    ankommen lassen?

Das hieße automatisch, daß euer gutes Verhältnis beendet ist.

Wie wäre das: Ruf beim Chef an und erkundige dich nach der Rechnung. Er soll doch mal nachschauen, weil du wärst bei dem einen Teil über den Preis gestolpert, weil das laut Liste doch eher x Euro kostet. Ob das ein Irrtum ist oder ein teureres Teil eingebaut ist und nur in der Rechnung falsch beschrieben ist.

Jetzt kommts drauf an, wie er reagiert. Ist die Erklärung schlüssig, oder ist es ein Irrtum, oder was? Ich hab auch ein Rechnungsprogramm, das mir für Teile manchmal Listenpreise, manchmal viel höher als Liste, manchmal Einkaufspreise, manchmal aber auch Preise unter EK vorgibt. Wenn man da nicht aufpaßt…

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich mit dem
    Handwerksbetrieb nicht einigen kann (Schlichtungsstelle)?

Handwerkskammer anrufen und fragen. Dann ist aber sicher auch ein anderer Handwerksbetrieb angesagt.

Hans

Moin, moin,

wie Hans schon schreibt, gibt es Materialien mit sehr hohen „Einkaufsrabatten“ und welche mit fast „0-Rabatt“ (immer bezogen auf den sog. „Listen- / Katalogpreis“). Das kann sich schon von Großhändler zu Großhändler unterscheiden.

Wobei mir in letzter Zeit sehr viele Artikel unterkommen, wo es gar keine regulären „Listen- / Katalogpreise“ gibt.

Also ich würde mir von meinem Kunden wünschen, daß er mich darauf anspricht. Es kann sich nämlich um einen Fehler in der Software handeln (oder bei der Datenübertragung) oder auch „einen Versuch“ des GH (ja, die probieren auch mal, ob WIR die Preise checken).

lg tugu

Hallo!
Entweder wurden weitere Komponenten wie Manometer oder Ähnliches miteingerechnet,
oder die Montage ist bereits enthalten. Wurde die Arbeitszeit in der Rechnung extra ausgeworfen? Es könnte sich auch schlicht und einfach um einen Softwarefehler oder Bearbeitungsfehler bei der Erstellung der Rechnung handeln. Auf jeden Fall ein persönliches Gespräch anstreben.
MfG
airblue21