Mein Heizungs- und Wasserinstallateur hat mir schon mehrfach gegen - wie ich finde überhöhte - Materialpreise in Rechnung gestellt. Ich vergleiche dabei die Preise nicht mit denen von Internet-Händlern sondern mit den unverbindlichen Richtpreisen. (Die Preise aus dem Internet dienen lediglich als Indikator, wie viel „Luft nach unten“ besteht.) Die unverbindlichen Richtpreise hole ich mir aus Katalogen vom Hersteller oder lasse sie mir vom ihm per E-Mail-Anfrage nennen.
Hier nur ein Beispiel (Preise jeweils ohne MWSt.):
Systemtrenner von der Fa. Grünbeck „GENO-DK2-Mini“ (Art.Nr. 133100)
Listenpreis = 316,00 EUR, Preis auf der Handwerker-Rechnung = 538,00 EUR, d.h. 70 % über Liste! (Im Internet ist das Teil ab 185 EUR zu kriegen, aber wie gesagt, ich vergleiche nicht mit Internet-Preisen!)
Meines Wissens erhalten die Handwerksbetriebe gegenüber dem Richtpreis einen Rabatt von 15 - 20 %. Ich verlange nicht, dass man diesen Rabatt an den Endkunden weitergibt, denn der Handwerksbetrieb hat ja gewisse Aufwendung für die Buchhaltung usw. Einen Aufschlag von 70 % wie in diesem Fall halte ich jedoch (vornehm ausgedrückt) für nicht gerechtfertigt.
Da ich mit der Arbeitsleistung der Monteure des Handwerksbetriebes sehr zufrieden bin, habe ich mich bisher noch nicht nach einer anderen Firma umgesehen.
Hier meine Fragen:
-
Welche Auf- oder Abschläge beim Material sind ist in der Branche (SHK = Sanitär, Heizung, Klima) gegenüber dem Endkunden üblich?
-
Soll ich die Rechnung einfach kürzen und es es auf eine Klage ankommen lassen?
-
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich mit dem Handwerksbetrieb nicht einigen kann (Schlichtungsstelle)?
Für die Antworten im Voraus vielen Dank!