Rechtliche Grundlage zur Beschilderung "Kein Trinkwasser"

Hallo Leute, gibt es ein Gesetz, in dem beschrieben wird, wann ein Schild „Kein Trinkwasser“ zu setzen ist?

In der TrinkwV kann ich lediglich herauslesen, was Trinkwasser ist und was kein Trinkwasser ist. In den Kommentaren steht, dass man Trinkwasser nicht mit dem Schild „Kein Trinkwasser“ kennzeichnen darf. Aber wann muss ich kein Trinkwasser (z.B. Springbrunnenwasser oder Wasser mit chemischen Beisätze) auch als solches kennzeichnen?

Danke für eure Rückmeldungen.

Gruß Thorsten

hallo thorsten,

ein solches gesetz ist mir im moment auch nicht bekannt. aber es ist nachvollziehbar, wenn kommunen oder staatliche stellen auf öffentlichem gelände ganz eigennützig ein großes interesse daran haben, sich vor etwaigen schadensersatzansprüchen zu schützen. und genau das tun sie, wenn sie öffentliches wasser, welches nicht der TWVO entspricht, und das ist das alleinige kriterium, mit einem schild versehen „kein trinkwasser“. sogen. trinkwasser darf z.b. durchaus chlor in den zulässigen mengen enthalten. jeder kann dann selbst entscheiden, da man das chlor ja schmeckt und riecht, ob er dieses wasser trinken möchte oder nicht.

bernhard jott
verein für sauberes wasser e.v.

Die genaue DVGW-Richtlinie bzw wo es in der TrinkWVo steht weiß ich nicht, aber:
Trinkwasser ist nur unbehandeltes Wasser, das der Trinkwasserverordnung entspricht.
Wenn Du also Stoffe zugibst, die nicht in der TrinkWVo zugelassen sind, dann ist es kein Trinkwasser mehr. Sogar Wasser + Vitamin-Brausetablette ist kein Trinkwasser mehr, sondern gilt danach als Lebensmittelzubereitung (Brause/Limonade…).
Alle Wassentnahmestellen, aus den Wasser entnommen werden kann, das nicht der TrinkWVo entspricht, sind zu kennzeichnen. Insbesondere fallen darunter auch Regenwasser-Zapfstellen oder Handschwengelpumpen auf dem Acker, genauso wie Löschwasserleitungen.
Du musst aber nicht jede Pfütze als „Nichttrinkwasser“ kennzeichnen, sondern nur entsprechende Entnahmestellen.
Gemäß Trinkwasserverordung §13-4 ist eine häusliche Nichttrinkwasser-Anlage (z.B. Regenwasseranlage) sogar meldepflichtig.
Gruß
H.P.

Hallo,immer dann,wenn jemand das Nichttrinkwasser mit Trinkwasser verwechseln könnte, solltest Du als Verantwortlicher die Kennzeichnung vornehmen. Du musst im Schadensfall sonst immer erklären,warum Du es für verzichtbar hieltest. Und offensichtlich hast Du Dich ja im Schadensfall getäuscht,sonst wäre ja nichts passiert. Nichttrinkwasser nach TrinkwVo immer kennzeichnen. Gruß