Sind Einkreis-Heizungssysteme noch erlaubt?

Hallo, wir haben eine kl. ETW in einem Haus mit ca. 100 Einheiten gekauft und dann ist uns erst aufgefallen, dass es sich da um eine Einkreis- oder Einrohrheizung handelt. Das ganze Jahr wird die volle Pulle, auch bei 35 Grad Hitze mit bestimmt 70 oder mehr Grad befeuert. Es ist in den Wohnungen nicht auszuhalten. Mann kann nur bei offenen Fenstern mit Durchzug leben. Wir heizen immer die Stadt. Die Verwaltung meint, das muß so sein und lässt sich nicht ändern. Es könnte ja sein, dass auch bei 35 Grad noch einer frieren könnte.
Wer weiss was?
Viele Grüße Makieins

Hallo,
ich weiß nicht, wie Ihr auf mich gekommen seid. Ich habe von Heizungen jederart keine Ahnung.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Hinsch

Hallo Helmut, das weiss ich auch nicht, wie die Frage bei dir gelandelt ist.
Trotzdem Danke Makieins

Guten Abend,
hat die Verwaltung noch nie etwas von der VDI 2077 Richtlinie gehört? Dabei sind die Rohrwärmeverluste zu berücksichtigen. Hierzu gibt es auch Rechtsprechung bis zum BGH.
Könnte von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Heizkostenabrechnungsunternehmen ohne gewaltigen Aufwand gerüft werden.
Die Hausgeldabrechnung ist aberin jedem Fall formell falsch und unwirksam. Bei Vermietung hat das fatale Folgen für den Eigentümer.
Th. Sauer

Hallo Herr Sauer, Danke Sie haben mir sogar auf zwei Fragen geantwortet. Es handelt sich bei den Problemen um zwei verschiedene Wohnungen.
Also die Verwaltung will gar nichts überprüfen, und mit der Heizungsfirma sind sie ganz dicke befreundet, der Verwaltungsbeirat will von dem Thema nichts wissen, und die Gemeinschaft ist absolut passiv. Für mich ist diese Heizung ökonomisch und ökologisch nicht akzeptabel. Jetzt soll bei der nächsten Versammlung im Mai auch noch über 60.000,- € für die Reparatur dieser Heizung abgestimmt werden.

Ich bin Ihnen über Ihre Info dankbar, ich werde gleich mal googlen, ob ich was über die VDI Richtlinie und die BGH-Urteile finde.
Viele Grüße aus der schönen Nordheide
von Makieins Karin Lindloff

Guten Morgen Frau Lindloff,
immer mehr komme ich zu der Meinung, dass die Verwaltungen Sie und die anderen Eigentümer für dumm verkaufen möchte und wir in jedem Falle einmal telefonieren sollten.
Heizungsprobleme sind ziemlich komplex und können ggfs. nur mit Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Versammlung angegangen werden.
Wenn Sie allein auf weiter Flur stehen, wird dies ein verdammt harter, aber im Ergebnis sich lohnender, Weg. Ich hoffe für Sie, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.
Was sagt der Verwaltungsbeirat zu den Vorhaben der Verwaltung? Steht der Ihnen offen gegenüber?
Schönes WE
Th. Sauer

Hallo, Herr Sauer, nein, der Verwaltungsbeirat will von dem Themas auch nichts wissen. Man ist allgemein der Meinung, dass an dieser Heizung nichts zu ändern ist. Es gibt höchstens wenige Eigentümer, denendas so auch nicht gefällt. Aber bei der Versammlung sind die meistens ruhig. Deshalb möchte ich gerne versuchen, dieser irren Energieverschwendung ein Ende zu setzen, indem ich der Verwaltung klarmachen und belegen kann, dass das so nicht mehr erlaubt ist, zumindestens nicht mehr lange.
Bei so vielen Eigentümern wäre das doch mit einer kleinen Sonderumlage für eine vernünftige Heizung getan.
Viele Grüße von Karin Lindloff

Guten Abend Frau Lindloff,
auch wenn der Verwaltungsbeirat von diesem Thema nichts wissen will, steht er dennoch den einzelnen Eigentümern gegenüber in der Haftung, wenn z.B. bei der Belegprüfung Fehler unterlaufen, oder, wie bei Ihnen, die Heizkosten ins Unermeßliche steigen.
Im Extremfall empfehle ich ein Gespräch mit Hern Dr. Faulhaber vom Wärmetechnischen Institut der Uni Mannheim.
Wenn die Gemeinschaft freiwillig nichts unternimmt, enmpfehle ich den Weg über das Gericht durch Anfechtungsklage. Dann werden die Mitglieder der Gemeinschaft sicherlich wach.
Schönen Abend noch
Th. Sauer