Trinkwasser Eigenversorgung und "Stadtwasser" kombinieren?

Hallo zusammen,

Wir versorgen unser Haus momentan mit Wasser aus einem eigenen Brunnen. Bald bekommen wir aber auch einen Anschluss ans örtliche Wassernetz.
Wir möchten gerne beide „Quellen“ offenhalten und den normalen Tagesablauf mit dem Stadtwasser decken. Wenn größere Wassermengen gebraucht werden (Badewanne, Pool im Sommer etc.) möchte ich vom Stadtwasser auf Eigenwasser „umschalten“. Also Stadtwasser dicht, Brunnen offen bzw. genau umgekehrt.

Ist dieses Szenario denkbar und gibt es eurer Meinung nach Vor- oder Nachteile?

Hallo!

Besteht nicht Anschlusszwang wenn Trinkwasser ans Haus herangeführt wird ?

Dann kann man ja Brunnen immer noch für den bereich Garten nutzen und zahlt dann dafür keine Abwassergebühr, wenn das Gartenwasser nicht in Kanalisation gelangen kann.

Technisch ist das aufwändig, bin nicht mal völlig sicher, ob es wasserrechtlich zulässig ist.

Technisch würde es wohl auf eine Systemtrennstation hinauslaufen, die Brunnenwasser von Trinkwasser physisch trennt und Rückwirkungen ins Trinkwassernetz verhindert.

Man muss es ich so vorstellen. Das ist ein kleiner Tank mit Druckpumpe, der vom Brunnenwasser gefüllt wird. Pumpe versorgt dann das Hausnetz mit Druck. Dieser Tank kann im FREIEN AUSLAUF mit Trinkwasser nachgespeist werden.
So kann man sein Hausnetz beibehalten, Trinkwasser bleibt aber immer sauber.

Etwa so etwas : http://www.honeywell-produktkatalog.de/ecatdata/pg_c…

MfG
duck313

Hallo!
Falls die Kanalgebühr weiterhin pauschal abgerechnet wird, würde sich ein Parallelbetrieb schon machen lassen, man könnte nur die Küche mit Stadtwasser versorgen, alles Andere würde weiterhin mit Brunnenwasser versorgt werden. Eine Umschaltung wäre mit einem Passstück auch möglich, würde ich persönlich nicht machen.
Wird das Abwasser über die Wasseruhr bemessen, dann kann man das Ganze vergessen, denn ein Umschalten auf Brunnenwasser wäre dann Betrug.
MfG
airblue21

…Eine Umschaltung
wäre mit einem Passstück auch möglich, würde ich persönlich
nicht machen.

Die direkte Verbindung von öffentlicher Wasserversorgung und Eigenwasserversorgung ist untersagt.
Also „einfach umschalten“ ist nicht.

Entweder es ist eine zweite parallele Leitungsführung erforderlich oder ein „Auffüllen“ der Eigenversorgung mittels Systemtrenner. Das ist eine ganz spezielle Armaturenkombination, die „eigentlich“ auch zum Füllen von Heizanlagen vorgeschrieben ist.

Wird das Abwasser über die Wasseruhr bemessen, dann kann man
das Ganze vergessen, denn ein Umschalten auf Brunnenwasser
wäre dann Betrug.

Nicht, wenn - wie üblich - auch das Eigenwasser über einen Wasserzähler läuft.
Egal ob über einen Kanalanschluss ober über einen Fäkalsammelbehälter von einem zugelassenen Konzessionsunternehmen im Auftrag der Stadtwerke entsorgt wird, die Gebühren berechnen sich nach dem Wasserverbrauch.

Hallo odo01!
Da ich den Standort des fragenden nicht kenne, hab ich das aus österreichischer Sicht geschrieben.

…Eine Umschaltung
wäre mit einem Passstück auch möglich, würde ich persönlich
nicht machen.

Das macht keine direkte Verbindung, entweder das Passstück ist in der einen Leitung oder in der anderen
die jeweils unbenutzte Leitung ist dann mit einem Blindflansch verschlossen und das ist bei uns erlaubt.

Entweder es ist eine zweite parallele Leitungsführung
erforderlich

Hab ich ja als Alternative erwähnt.

oder ein „Auffüllen“ der Eigenversorgung mittels
Systemtrenner. Das ist eine ganz spezielle
Armaturenkombination, die „eigentlich“ auch zum Füllen von
Heizanlagen vorgeschrieben ist.

Was ein Systemtrenner ist, ist mir nach 30 Jahren in der Branche bekannt, bei uns darfst
man das so nicht machen, die Leitungen müssen absolut von einander getrennt werden.

Nicht, wenn - wie üblich - auch das Eigenwasser über einen
Wasserzähler läuft.

Wozu soll eine Wasseruhr in einer Brunnenleitung gut sein?

MfG
airblue21

Hallo odo01!
Da ich den Standort des fragenden nicht kenne, hab ich das aus
österreichischer Sicht geschrieben.

…Eine Umschaltung
wäre mit einem Passstück auch möglich, würde ich persönlich
nicht machen.

Das macht keine direkte Verbindung, entweder das Passstück ist
in der einen Leitung oder in der anderen
die jeweils unbenutzte Leitung ist dann mit einem Blindflansch
verschlossen und das ist bei uns erlaubt.

Wie ist das mit der Rückströmsicherheit gelöst?
Sonst wäre das undenkbar.

Entweder es ist eine zweite parallele Leitungsführung
erforderlich

Hab ich ja als Alternative erwähnt.

oder ein „Auffüllen“ der Eigenversorgung mittels
Systemtrenner. Das ist eine ganz spezielle
Armaturenkombination, die „eigentlich“ auch zum Füllen von
Heizanlagen vorgeschrieben ist.

Was ein Systemtrenner ist, ist mir nach 30 Jahren in der
Branche bekannt, bei uns darfst
man das so nicht machen, die Leitungen müssen absolut von
einander getrennt werden.

Genau das macht ein Systemtrenner doch.
Den gibt es erst seit wenigen Jahren.

Nicht, wenn - wie üblich - auch das Eigenwasser über einen
Wasserzähler läuft.

Wozu soll eine Wasseruhr in einer Brunnenleitung gut sein?

Zur Abrechnung des Abwassers.
In (deutschem Bundesland) Brandenburg ist das z.B. vorgeschrieben.
Unabhängig davon ob in die Kanalisation eingeleitet wird oder eine Abfuhr aus einem Sammelbehälter erfolgt.
Somit reduziert sich die Ersparnis nur um den eigentlichen Trinkwasseranteil, der ca 1/3 des Gesamtpreises ausmacht.

Hallo zusammen,

sorry das ich mich erst jetzt melde, aber ich kam die letzten Stunden irgendwie nicht auf die Seite.

Also: Abwasser wird per Pauschale abgerechnet, das dürfte demnach kein Problem sein.
Der „Berater“ vom Versorgungsbetrieb meinte was, das die Leitung ein Rücklaufventil (Ich nenne das jetzt einfach so, weiß nicht mehr wie er es bezeichnet hat) bekommt, welches verhindert, das Wasser zurück ins öffentliche Netz „gedrückt“ wird. Sollte also auch das eigentlich kein Problem sein oder?

Von unsere Hauswirtschaftsraum gehen genau 2 Leitungen (Kaltwasser und Warmwasser) weg, mit denen das ganze Haus versorgt wird. Küche getrennt ansprechen geht also nicht. Gedanke ist also, zwischen Stadtwasser und Eigenwasser generell wechseln. Das müsste doch gehen oder spricht was dagegen?

Hallo airblue21,

Nicht, wenn - wie üblich - auch das Eigenwasser über einen
Wasserzähler läuft.

Wozu soll eine Wasseruhr in einer Brunnenleitung gut sein?

Wegen den Abwassergebühren.

Bei manchen Abrechnungsmodellen, setzt sich der Preis aus einem Anteil fürs Frischwasser und dem Anteil fürs Abwasser zusammen.

Wenn das Brunnenwasser als Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, erschleichst du dir eine Dienstleistung ohne dafür zu bezahlen.

MfG Peter(TOO)

Gedanke ist also, zwischen Stadtwasser und Eigenwasser
generell wechseln. Das müsste doch gehen oder spricht was
dagegen?

Gehen geht im Prinzip alles.

Der ausführende Fachbetrieb kennt die (örtlichen) Vorschriften und wird entsprechende Massnahmen treffen. Sonst riskiert er seine Konzession.

Hallo Fragewurm,

Der „Berater“ vom Versorgungsbetrieb meinte was, das die
Leitung ein Rücklaufventil (Ich nenne das jetzt einfach so,
weiß nicht mehr wie er es bezeichnet hat) bekommt, welches
verhindert, das Wasser zurück ins öffentliche Netz „gedrückt“
wird. Sollte also auch das eigentlich kein Problem sein oder?

Wenn der Wasserversorger mit einem Rücklaufverhinderer zu frieden ist, kann man die gemeinsame Leitung verwenden.

Das grundsätzliche Problem ist, dass das Wasser aus deinem Brunnen verkeimt sein kann oder sonst wie belastet. Wenn nun ein Druckabfall in der Hauptleitung entsteht, kann dein Wasser in diese Hauptleitung gedrückt werden und alle anderen in deiner Strasse haben dann auch etwas von den Keimen :frowning:
In deinem Fall würde dann dein Hauswasserwerk die Versorgung der Nachbarn übernehmen.
Das entsprechende Ventil verhindert dies.

MfG Peter(TOO)

Ok, ging erstmal nur darum obs technisch machbar ist.
Werde dann mal unserem Monteur des Vertrauens ansprechen. Er soll sich die Sache mal anschauen.

Danke euch allen!

Hallo,

ich vermute mal, dass die Entwässerungsbetriebe bei Dir dagegen sind. Denn Du führst ja Brunnenwasser / Grundwasser dem Haus zu, vermischt es mit „Schmutz“ und führst es des Abwasserkanal zu. Die Wasserwerke sind nicht auf die Mehrmengen eingestellt.

Habe selbst ein Problem mit Grundwasser vor dem Haus, wollte es direkt in eine Drainage laufen lassen und dann in den städtischen Kanal, kommt also vollkommen sauber in den Abwasserkanal. Nein die Abwasser-Verordnung lässt dies nicht zu, Begründung siehe oben. Auch die Tatsache, dass das Grundwasser den Kanal mit spülen würden und Schadstoffe ja verdünnt würden, wurde nicht akzeptiert.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass Du dann regelmässig den Brunnen prüfen lassen müsstest, wenn Du Brunnenwasser ins Leitungsnetz im Haus einspeisen wolltest wegen dem Mischbetrieb.

Nutze das Brunnenwasser für den Garten und fertig.