Positionslicht

Die Positionslichter sind bei Motorschiffen üblicher Weise seitlich in der Brückennock in einer Nische untergebracht. Es fiel mir auf, dass seit geraumer Zeit diese Nischen nur noch schwarz bzw. dunkelgrau gestrichen sind, während sie früher rot bzw. grün gefärbt waren.

  1. Gibt es hiefür einen bestimmten Grund?

  2. Gibt es für diese Nischen einen Fachbegriff?

Danke im Voraus.

Hallo !

Diese Ecken rot oder grün anzumalen war schon immer sinnlos.

Wer diese Farbecken tagsüber sieht, sieht auch das Schiff. Rot oder grün sind die Lampen. Und die sieht man nachts. (Sollte man sehen !!).

Extra Namen git es für den Anbringungsort nicht. Positionslampen eben.

Ma.

Hallo Michele,

ergänzend zu Ma: Nur der Abstrahlwinkel, die Tragweite und Farbe der Lichter sind reglementiert!
Vielleicht will man so unerwünschte Reflektionen vermeiden?

Hallo !

Ja,die Lampenbretter dienen der Abschirmung,deshalb sind sie auch mattschwarz zu streichen,das vermeidet Reflexionen. Der Abstrahlwinkel muss sehr exakt eingehalten werden.

Aus der Ferne betrachtet muss das Seitenlicht bei nur 1 Grad Abweichung als sein Sektor(112,5°) überstreicht fast verschwinden,die vorgeschriebene Lichtleistung(Tragweite) schlagartig fast vollständig abnehmen. Dann ist bereits mit voller Lichtstärke das im Sektor anschließende andere Seiten- oder Hecklicht wahrnehmbar. Die Sektoren überstreichen ja den vollen 360° Bereich rund um das Schiff.

Der Wiki-Eintrag „Positionslicht“ enthält ganz unten einen Link zu der Seite des Bundesministeriums mit den gesetzlichen Bestimmungen zu den Lichtern auf Schiffen.
Da taucht auch auch die Farbe „mattschwarz“ auf,das wurde m.E. geändert,denn vor ca. 1975 waren die Lampenbretter rot/grün gestrichen.
Übrigens,nur Schiffe über 20 m Länge müssen diese Abschirmungen mit den Lampenbrettern haben.

MfG
duck313

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Moin,

…nur Schiffe über 20 m Länge müssen diese Abschirmungen … haben.

?
In den KVR steht was anderes.

Zitat: > KVR(Kollisionsverhütungsregeln)

Teil C Lichter und Signalkörper
Regel 21 Begriffsbestimmungen
. . .
Auf einem Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge
dürfen die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne
über der Längsachse geführt werden.

Anlage I Anordnung und technische Einzelheiten der Lichter und Signalkörper
5. Abschirmungen für Seitenlichter

Die Seitenlichter von Schiffen von 20 und mehr Meter Länge
müssen an der Binnenbordseite mit mattschwarz gestrichenen Abschirmungen versehen sein
und den Vorschriften des Abschnitts 9 entsprechen.
Eine Zweifarbenlaterne mit vertikaler Glühlampenwendel
und sehr schmaler Trennung des grünen und des roten Ausstrahlungsbereichs
braucht keine Abschirmungen zu haben.

Auf Schiffen von weniger als 20 Meter Länge
müssen die Seitenlichter an der Binnenbordseite
mit mattschwarz gestrichenen Abschirmungen versehen sein,
wenn dies zur Erfüllung der Vorschriften
des Abschnitts 9 erforderlich ist.

(Abschnitts 9 Waagerechte Lichtverteilung)

MfG
duck313

mfg
W.

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Aha, da steht es sogar schwarz auf weiß. Nur warum, wird dadurch auch nicht klar.

Trotzdem allen herzlichen Dank.

Hallo, diese Erläuterung habe ich erst jetzt entdeckt. Damit wird die Sache natürlich klar. Nur das den Reflektionen so viel Bedeutung beigemessen wird, hätte ich nicht vermutet.

Danke für die Mühe!

Guten Tag,

Positionslampen, Ankerlampen usw waren vor Jahren aus Kupfer. Sie wurden geputzt und gewienert, dass sie nur so blinkten.

Dann kamm eine neue Verordnung. Kupferlampen weg und schwarzer Kunststoff her. Vielleicht blitzten die aus Kupfer zu sehr. Auf jeden Fall hatte niemand von der Schiffsführung was dagegen. Jetzt werden sie weiter geputzt und blinken …zu Hause.

Gruß MDO