Sportboot Führerschein

Sportboot Führerschein für Motorboot
Wie weit kann ich damit fahren ?

Sportboot Führerschein für Motorboot
Wie weit kann ich damit fahren ?

… na zumindest so weit, bis der Tank leer ist SCNR :wink:

Hallo,

Binnengewässer ohne Rhein, hierfür besonderes Patent m.W. nötig.
Küste/Meer geht gar nicht, da der Skipper eines JEDEN Wasserfahrzeuges mit einem Motor an Bord mindestens das Küstenschifferpatent vorweisen muß. Und das innerhalb der 3 Meilen Zone… außerhalb wäre es wieder egal, aber das ist ja nun auch nicht das Thema :wink:

Grüße

Midir
(der immer noch was auf diese veralteten Floskeln am Anfang und am Ende eines Textes hält)

Hi,

Binnengewässer ohne Rhein, hierfür besonderes Patent m.W. nötig.

Man kann mit dem SBF-binnen auch den Rhein fahren, aber nicht den Bodensee (Bodenseepatent nötig).

Den SBF-See braucht man in Deutschland „über den Daumen“: Auf allen Gewässern mit Gezeiteneinfluss und dem Nord-Ostseekanal und halt den Gewässern vor den Küsten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sportbootf%C3%BChrersch…

Grüße
JK

Moin Joku,

Lese in Deinem Link mal bitte richtig nach.
Deine Antwort ist nämlich falsch.

Weiterführende Ausbildungen und Befähigungszertifikate (Schifferscheine)
-> Sportschifferzeugnis/Rheinsportschifferpatent
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Patente/RheinP…
§ 1.03 - Patentpflicht

  1. Wer auf dem Rhein ein Fahrzeug führen will, bedarf eines Rheinpatentes nach dieser Verordnung für die jeweilige Fahrzeugart und -größe sowie für die zu durchfahrende Strecke.
  2. Das Rheinpatent wird für den Rhein oder für einzelne Streckenabschnitte erteilt.
    . . .
  3. Die Patentpflicht für Fähren und für Fahrzeuge,
    die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden sowie für Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 15 m, die nur
  4. unter Segel fahren oder
  5. mit einer Antriebsmaschine von nicht mehr als 3,68 kW ausgerüstet sind,
    richtet sich ausschließlich nach den nationalen Vorschriften der Rheinuferstaaten.

§ 2.03 - Sportpatent
. . .

mfg
W.

Na, das Rheinpatent wird aber doch erst ab 15 m benötigt.
Oder?

Gruß JK

OT Rheinpatent
Moin,

Na, dann lies noch mal richtig.

5. Die Patentpflicht für Fähren und für Fahrzeuge,
die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden
sowie für Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 15 m,
die nur

  1. unter Segel fahren oder
  2. mit einer Antriebsmaschine von nicht mehr als 3,68 kW ausgerüstet sind,
    richtet sich ausschließlich nach den nationalen Vorschriften der Rheinuferstaaten.

mfg
W.

Vor 5 kommt 4.:
„Für Fahrzeuge - ausgenommen … mit einer Länge von weniger als 15 m genügt ein Befähigungszeugnis, das den nationalen Vorschriften der Rheinuferstaaten und Belgiens für Binnengewässer entspricht.“

Dieses Befähigungszeugnis ist halt bei Sportbooten (bis 15 m) der SBF-Binnen.

Ich habe mine SBF-Scheine am und im Rhein gemacht - ich wohne nämlich fast daneben. Für Sportboote bis 15 ist hier kein Rheinpatent nötig und es war auch nie eins nötig.

Auch weiter unten am Rhein in Köln ist das RP erst ab 15 m nötig:
http://www.kamc.de/index.php?id=44
Ebenso in Bonn: http://www.heidbrink-segeln.de (ganz unten)

Jetzt bist Du wieder dran.

Gruß JK

Hallo,

genauso isses! Jede weitere Diskussion überflüssig.

Gruß
Tom

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