Hilfe zum Lebensunterhalt für Volljährigen Sohn

Mein Sohn wohnt seid mitte des Jahres nicht mehr in meinem Haushalt, er lebt mit seiner freundin zusammen. Er hat drei Lehrstellen abgebrochen in den vergangenen Jahren,und auch in diesem jahr oder besser gesagt in der zeit seid er nicht mehr zuhause wohnt alle zwei bis drei wochen die Arbeit gewechselt weil er keine lust zum Arbeiten hat. Jetzt bekommt er seid 02.12.99 vom Sozialamt Hilfe zu Lebensunterhalt,nun wollen die das Geld natürlich von mir wieder haben. Kann mir jemand sagen wie hoch der betrag ist der mir selber zum leben dann noch bleiben darf?

Du solltest die Unterhaltszahlung verweigern, mit der Begründung, dass Dein Sohn jung und gesund ist und sich seinen Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen kann. Fordere das Sozialamt auf, Dir nachzuweisen, dass sich Dein Sohn INTENSIV und ERNSTHAFT um Arbeit bemüht - das werden sie nicht können, vermute ich. Somit bist Du auch nicht unterhaltspflichtig, und das weiß das Sozialamt genau. Mit einer Unterhaltsklage gegen Dich würden sie beim Gericht nicht durchkommen.

Gruß,
Delia (arbeitet beim Sozialamt)

ergänzend zur Info von Delia, rate ich Dir ggf. einen Anwalt einzuschalten. In der Zwischenzeit gibt es einige Urteile zu diesem Thema. Hotel Mamma muß nicht immer zahlen, auch wenn das Sozialamt der Auffassung ist. Bedenke, daß Du ein jur. Laie bist und die Leute bei diesem Amt die aktuelle Rechtsprechung kennen und somit Dir gegenüber im Vorteil sind. Laß´ dich nicht bluffen.

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