Kann ein Verein Mitglied in einem anderen Verein werden

Kann ein Verein Mitglied in einem anderen Verein werden und wenn ja wie geht das??
Wir haben vor einen Verreinring mit allen Vereinen der Region zu gründen. Dabei kamen Zweifel auf, ob ein Verein Mitglied in einem anderen Verein werden kann.

keine direkte Antwort, aber eine Empfehlung. Wir haben 1972 eine Arbeitsgemeinschaft Langwedeler Sportvereine (ALS) gegründet. (als.langwedel.de) Die ALS vertritt die Vereine gegenüber der Gemeinde, was zu einem Grundsatzbeschluß über die Sportförderrichtlinien des Flecken Langwedel führte. Finanzielle Zuwendunge der Gemeind erhalten nur Mitglieder der ALS. Wir sind seit Jahren auf beiden Seiten gut damit gefahren. Der Grundsatzbeschluss kann bei der Gemeinde www.langwedel.de - Ordnungsamt angefordert werden. Ortsrecht E 9.4
Mit freundlichen Grüßen aus Etelsen
koesma

Kann ein Verein Mitglied in einem anderen Verein werden und
wenn ja wie geht das??
Wir haben vor einen Verreinring mit allen Vereinen der Region
zu gründen. Dabei kamen Zweifel auf, ob ein Verein Mitglied in
einem anderen Verein werden kann.

Hm, kann ich Dir leider nicht so genau beantworten…ich meine ich hab bei der Gründung unseres Vereins mal was von Vereinigung von Vereinen gelesen, bin mir aber nicht so sicher wo. Den besten Tip den ich Dir geben kann …ruf beim zuständigen Amtsgericht beim Vereinsregister an und frag nett. Mir wurde dort sehr freundlich weitergeholfen, und am Ende sind eh die die Leute die den Verein eintragen und die Satzung checken.

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Hallo ja, wenn der Verein eine juristische Person spricht ein eingetragener Verein ist sollte das überhaupt kein Problem sein.

Kann ein Verein Mitglied in einem anderen Verein werden und
wenn ja wie geht das??
Wir haben vor einen Verreinring mit allen Vereinen der Region
zu gründen. Dabei kamen Zweifel auf, ob ein Verein Mitglied in
einem anderen Verein werden kann.

Hallo,

ja, ein Verein (Körperschaft) kann auch Mitglied in einem anderen Verein werden. Dies ist wie ihr vorhabt meist bei übergordneten Vereinen der Fall.

Allerdings wird dies durch die jeweilige Satzung bestimmt. Hier kann man ausschließen, das eine nicht natürliche Person, wie ein Verein oder eine Firma (GmbH oder AG)nicht Mitglied werden darf.

Ist so etwas nicht in der Satzung des Vereins vorgesehen, kann auch eine nicht natürliche Person Mitglied werden. Hier wird die Mitgliedschaft durch einen Abgeordneten des anderen Verein vertreten. Oder aber wenn die Satzung es vorsieht, durch eine feste Anzahl von Vertretern des nicht natürlichen Mitgliedes.

Ein Beispiel:
Der Freizeit- und Tagungsstätten Verein unterhält eine Ferienanlage für Jugendgruppen. Träger dieses Verein sind frei Kirchengemeinden, die ja auch eingetragene Vereine sind. So zum Beispiel die Tagungststätte „Auf dem Ahorn“. Hier sind mehrer freie evangelische Gemeinden Mitglied und mit je vier Abgesanten der Gemeinde vertreten und stimmberechtigt.

Wenn ihr also einen Verein habt, der Mitglied in einem anderen Verein werden soll, so müsst ihr hier aus der Mitgliederversammlung des Mitgliedsverein einen oder mehrere Abgesande wählen. Dies kann auch ein Mitlgied des Vorstandes sein, muss aber nicht. Jedes Mitglied kann hier zum Abgeordneten gewählt werden und den Verein mit seinem Stimmrecht vertreten.

So ich hoffe euch damit geholfen zu haben.

Wenn ihr noch Fragen habt meldet euch.

Gruß
Rüdiger Bin

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Hallo, eine kurze Antwort, damit es nicht erst liegenbleibt: Ja, ein Verein, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, ein Stadt… kann Mitglied in einem Verein werden. Es muss lediglich in der Satzung ermöglicht sein. D.h. da muss stehn, das natürliche und juristische Personen Mitglied werden können.
Am besten mal bei einem Jugendring etc. fragen, ob man sich mal eine Satzung anschauen kann. Hier auch ein Beispiel, das sich viele Jahre bewährt hat:

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Zweck (siehe § 2) und die Ziele des Vereines unterstützt.

  2. Sie richtet dazu einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in Form einer Beitrittserklärung entweder an den Vorstand des Vereins, den dieser an die nächste Mitgliedervammlung weiterreicht oder direkt an die Mitgliederversammlung.

  3. Juristische Personen bekunden ihren Beitrittswunsch durch eine schriftliche Erklärung ihres gesetzlichen Vertreters. In dieser Erklärung benennt die juristische Person namentlich
    einen Vertreter und einen Stellvertreter ihres Vertrauens, die nach Beschluss der Mitgliederversammlung als Mitglieder und Interessenvertreter ihrer Vereinigung wirken. Bei Entscheidungen in Mitgliederversammlungen steht der juristischen Person nur ein Stimmrecht zu.

  4. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit.

Hoffe, ich konnte helfen.
Gruß, Friedemann.

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sicher, warum nicht. Ich persönlich bin auch in mehreren Vereinen aktiv…Also meiner Meinung nach geht es schon. Es gibt bestimmt Ausnahmen, zB politische Vereine. Da muss man sich für eine Partei entscheiden…
lg.

Hallo schmitzi8,
erst einmal danke für das Vertrauen an mich für deine Frage. Jedoch glaube ich, nicht ganz helfen zu können.
Ich kenne solche Vereinshierarchien nur aus dem Sportbereich, so dass es dort z.B. einen Dachverband gibt, als obersten Verein sozusagen, dann kommen integriert in diesem die anderen Vereine. Wie das nun bei eurem Vereinsring funktionieren soll, kann ich nicht genau sagen. Vielleicht kann euch das Vereinsregister oder das Amtsgericht, wo ihr den Vereinsring anmelden würdet weiterhelfen, denn die kennen sich ganz genau damit aus.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
LG 1monchen

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Also ich habe leider die Frage nicht richtig verstehen können,zu frage 1:natürlich können Sie Mitglied in mehreren Vereinen werden!zu Frage 2: wenn Sie sich mit anderen Vereinen zusammen schließen möchten,geht es um eine Zusammenführung von mehreren Vereinen was eigentlich realisierbar ist,näheres könnten sie auch im Amtsgericht erfahren!

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Ja, ein Verein kann ja aus lauter Vereinen bestehen.
Der neue Verein muß aber die Möglichkeit in der Satzung festschreiben unter § Mitglieder
Vereine, oder eingetragene Vereine können Mitglied werden, Stimmrecht ist dann noch festzulegen.

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klares ja,
in der brd besteht der freie zugang .
probleme gibt es nur wenn es um wettkampfbetriebe geht,
wirtschaftlich also - wettbewerbsverbot

mfg