1% Regel 16% vs. 19% USt

hallo,

allgemein zur steuersatzänderung im hinblick auf die 1%-regel

hatte gerade eine bürodiskussion:

bei berechnung der privatnutzung geht man ja weiter vom bruttolistenpreis mit 16% ust aus (bei anschaffung des fahrzeuges vor dem 01.01.2007) und berechnet sich dann die bemessungsgrundlage (80/20).

nimmt man nun für 2007 den bruttowert und bucht mit 19%, oder nimmt man die bemessungsgrundlage und berechnet dann den neuen steuersatz von 19% ?

dange

gruß inder

moin inder,

wär die frage mal eher gekommen… hatte gerade heute den ganzen tag den umsatzsteuerguru vor der nase…

also bmg ist der bruttolistenpreis, so wie bisher. dann 80/ 20 und bei den 80 plus 19%. der 80%-prozentige anteil ist als nettowert anzusehen. da gibt es auch einen anwendungerlass zu, der zwar alt ist, aber auch nicht erneuert wurde, von daher ist davon auszugehen, dass sich an der vorgehensweise nix geändert hat. (bmf vom 29.05.2000 Rz. 17)

büdde und grüße inne heimat :wink:
e

Servus,

hatte gerade heute den
umsatzsteuerguru vor der nase…

sach bloß der Sikorski ist nach NRW ausgewandert?

Spekulativ täte ich so ansetzen:

PKW-Nutzung ist einer Leistung gegen Entgelt gleichgestellt - § 3 Abs 9a Nr. 1 UStG.

Deswegen ist hier auch § 10 Abs 1 S 1 und 2 UStG anzuwenden.

Der Listenpreis, aus dem die Nutzungsentnahme zu berechnen ist, ist aber von vornherein definiert „mit allem“ (und Schafskäse, mit bissle scharf) - 8.1 Abs 9 Nr. 1 S 5 oder sowas LStR. So daß die daraus „brutto“ berechneten 1 Prozent auch nach Erhöhung des USt-Satzes gleich bleiben, und daraus nach Anleitung aus § 10 I UStG der „Nettobetrag“ herausgerechnet wird.

Das würde zur systematisch eher seltsamen Folge führen, daß die Nutzungsentnahme mit Erhöhung des USt-Satzes weniger geworden ist. Das klingt so curiös, daß in der Ableitung oben sicher irgendwo ein Fehler ist. Wer ihn findet, möge ihn bitte nicht behalten, sondern hier ausbreiten.

– Kfz-Nutzung ist ja neben Bewertung und AfA von Grundstücken eine Lieblingsspielwiese des Ministeriums und der OFDn: Jedesmal, wenn einer Punkte im Himmel kriegen will, gibts ein neues BMF-Schreiben oder einen Ländererlass dazu. So daß sicherlich irgendwo etwas darüber zu finden ist, daß der Gesetzgeber das nicht so gemeint hat.

Schöne Grüße

MM

hier steht wie richtig errechnen und buchen :

http://www.collmex.de/einfuehrung_buchhaltung.html#P…

und hier ein bisschen des irrsins dahinter :

http://www.traum-projekt.com/forum/122-steuer-and-bu…

vielleicht vermittelt dir das etwas mehr durchblick … oder auch nicht :wink:

grüße,
foh

Servus,

ach weißt Du, gebucht hab ich derlei Dinge zu unterschiedlichen Rechtsständen schon einige hundert Male, da brauch ich eigentlich keine Einführung mehr.

Hier gehts um etwas anderes: Nämlich die zutreffende Handhabung aus Gesetz und Verwaltungsauffassung, ggf. Rechtsprechung herzuleiten.

Das geht nicht mal eben so per Google; experttobe hat einige wichtigen Quellen dazu schon verlinkt. Wenn ich Zeit und Lust habe, schau ich mir nochmal an, was die relevanten Quellen genau hergeben.

Den vorgetragenen Fall hab ich noch nicht im Einzelnen in der Hand gehabt, weil die Beträge an Steuern, um die es dabei geht (übern Daumen gepeilt Größenordnung zwanzig Euro p.a.) von den meisten Steuerpflichtigen unter Hintergrundrauschen subsummiert werden.

Schöne Grüße

MM

Ich versteh das Problem an der Diskussion nicht, vielleicht steh ich auch auf dem Schlauch.

Das ist doch klar, dass ich aus dem alten Bruttowert (16%) nicht einfach 19% USt herausrechnen kann, damit würde sich ja das zugrunde liegende Entgelt verringern.

Das Netto-Entgelt bleibt gleich und darauf werden 19% USt draufgeschlagen. Und dafür brauche ich auch keine Verwaltungsanweisungen. Die brauche ich nur um das Netto-Entgelt zu ermitteln, aber das bleibt ja gleich solange das gleiche Kfz da ist. Der Rest steht im UStG.

Wenn ich aus dem alten Bruttowert 19% USt herausrechnen dürfte, dann müsste man das auch auf andere Sachverhalte übertragen, z. B. eine Bruttomiete.

Wenn ich aus dem alten Bruttowert 19% USt herausrechnen
dürfte, dann müsste man das auch auf andere Sachverhalte
übertragen, z. B. eine Bruttomiete.

ich glaube, wenn du versuchst aus der 1%-pauschale eine gerechte logig abzuleiten, dann kämpfst du gegen windmühlen.

ich glaube, wenn du versuchst aus der 1%-pauschale eine
gerechte logig abzuleiten, dann kämpfst du gegen windmühlen.

Es geht hier nicht um Gerechtigkeits-gerecht, sondern um System-Gerecht.

Im übrigen muss ich es so sagen wie der BFH: Niemand muss die 1%-Regelung anwenden, man kann auch ein Fahrtenbuch führen.

Es geht hier nicht um Gerechtigkeits-gerecht, sondern um
System-Gerecht.

aha.
intuitiv verstehe ich das so, daß du aus einer pauschalisierungsregel, bei der man ja eh schon fünfe grade sein lässt, sachlich korrekte, „system-gerechte“ argumente einbringen möchtest.

wenn sich die pauschal regel, so wie sie formuliert ist, auf deinen fall anwenden lässt, (auch mit dieser system-kontroverse) dann wirst du das so machen müssen.
desshalb ist es ja eine pauschalisierung !
an einer pauschalisierung noch herumzuschrauben macht defakto keinen sinn, und würde, wenn, dann höchstens alles noch weiter verkomplizieren … und unnötig kompliziert ist eh schon alles.

ich sach nur, bevor man da noch ein paar schritte weiter geht, lieber mal alles resetten.
grundeinkommen und konsumsteuer, sonst erstmal nix !
… und dann sehen wie’s weiter geht …
:wink:

moin,
sach bloß der Sikorski ist nach NRW ausgewandert?

=> das ist er dann wohl :wink: aber der war es nicht, obwohl ich ihn jeden samstag sehe :wink:

also wenn ich inder richtig verstanden habe (wo steckt der?!?), dann geht es darum, was der nettowert ist, wovon 80% angesetzt werden und dann mit 19% behaftet werden. muss man den 16%-blp nun mit 19% ansetzen oder nicht?

wenn man das besagte bmf-schreiben liest, dann könnte man davon ausgehen, dass das egal ist, denn der nettowert ist der bruttolistenpreis. davon 80% zzgl 19% ust. egal ob das der blp mit 16% ist oder der mit 19%.

viele grüße
e

Servus,

jetzt bin ich janz pardauz (wohl zu lang her, daß ich das selber gemacht habe): Warum ist der Bruttolistenpreis der Nettowert? Im Bruttolistenpreis ist doch schon alles, auch die USt, drin - da soll dann doch wohl (aus dem „vorsteuerhaltigen“ Teil) die USt herausgerechnet werden? Wie wird da sonst § 10 I S 2 UStG ausgehebelt?

Wenns morgen nachmittag früh genug anfängt zu schweinsen, les ich mir den BMF-Katechismus nochmal durch. Zunehmend das Gefühl, runde fuffzehn Jahre was falsch gemacht zu haben…

Schöne Grüße

MM

Hi !

Es wird nach § 6 I 4 Satz 2 EStG auf den Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulasung abgestellt.

Ändert sich später die Höhe der Umsatzsteuer bleibt die Berechnungsgrundlage für die 1%-Methode wie bisher.

BARUL76

.

Moin,

also nun habe ich auch nochmal meine Lehrbücher und Skripte rausgekramt.

Bemessungsgrundlage: Der Bruttolistenpreis (also inkl. USt)

BLP: 60.000 €
1%: 600 €

80%: 480 € + 19%
20%: 120 €

„Nach dem BMF-Schreiben vom 27.8.2004 (Tz. 2.1) kann der UN dann aber für die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten von dem 1%-Wert einen pauschalen Abschlag von 20% vornehmen. Der danach verbelibende Betrag ist dann der Nettowert, auf den die Umsatzsteuer aufzuschlagen ist.“

Nun, barul hat es ja nun geschrieben: Entscheidend ist der BLP im Zeitpunkt der Erstzulassung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

Schönen Sonntag!
e

hier bin ich, war auf wochenende…

moin,

danke erstmal an alle, die sache wurde teilweise falsch aufgefasst, ich bringe nochmal ein beispiel.

2006:

BLP 60.000 (incl. USt 16%)

1% 7.200

80% für die USt 5.760,00

zu buchen brutto 6.681,60 (inkl. 16%)

2007: (selber PKW - kein neuerwerb oder so)

BLP 60.000 (incl. USt 16%)

1% 7.200

80% für die USt 5.760,00

zu buchen brutto 6.854,40 - das wäre jetzt das einfache modell, bei dem einfach die bemessungsgrundlage gleich geblieben wäre und man die 19% anstatt die 16% draufpackt.

allerdings weiss ich, dass bei uns im übergang 2006-2007 bei den lohnmenschen eifrig diskutiert wurde, was denn mit dem sachbezug hinsichtlich der 1% regel zum jahreswechsel zu tun wäre. ich war selbstverständlich der meinung, dass die nettobemessungsgrundlage gleich bleiben muss und sich „nur“ der steuersatz dann ändert. pustekuchen, die bruttosumme bleibt gleich und somit ändert sich tatsächlich die nettobemssungsgrundlage nach unten - so zumindest die einhellige, wohl auch durch literatur unterstütze, meinung unserer lohnsachbearbeiter…

die „system“ wollte ich nun auch auf die berechnung beim unternehmer übertragen, also mit selber bruttobuchung wie 2006 im jahr 2007 und dementsprechendem abschmilzen der nettobeträge.

macht in obigem beispiel immerhin fast 28 euro pro jahr aus… und der wert für die ertragssteuer reduziert sich auch um 150 euro…

ich hoffe es ist jetzt etwas klarer

gruß inder

pustekuchen, die bruttosumme
bleibt gleich und somit ändert sich tatsächlich die
nettobemssungsgrundlage nach unten - so zumindest die
einhellige, wohl auch durch literatur unterstütze, meinung
unserer lohnsachbearbeiter…

Das ist auch richtig so. Der Sachbezugswert ist immer brutto, und die Umsatzsteuer ist herauszurechnen.

die „system“ wollte ich nun auch auf die berechnung beim
unternehmer übertragen, also mit selber bruttobuchung wie 2006
im jahr 2007 und dementsprechendem abschmilzen der
nettobeträge.

Kannst Du versuchen, aber die Richtlinien sehen das anders. Schon allein deshalb, weil hier zwei völlig verschiedene Tatbestände vorliegen (beim Arbeitnehmer liegt ein Leistungsaustausch vor, somit entgeltlich; beim Unternehmer unentgeltliche sonstige Leistung die einer entgeltlichen gleichgestellt wird).

Es geht hier nicht um Gerechtigkeits-gerecht, sondern um

intuitiv verstehe ich das so, daß du aus einer
pauschalisierungsregel, bei der man ja eh schon fünfe grade
sein lässt, sachlich korrekte, „system-gerechte“ argumente
einbringen möchtest.

Nein, möchte ich nicht.

wenn sich die pauschal regel, so wie sie formuliert ist, auf
deinen fall anwenden lässt, (auch mit dieser
system-kontroverse) dann wirst du das so machen müssen.
desshalb ist es ja eine pauschalisierung !

Ich weiß nicht was Du mir genau sagen möchtest?? Ich hab keinen Fall.

an einer pauschalisierung noch herumzuschrauben macht defakto
keinen sinn, und würde, wenn, dann höchstens alles noch weiter
verkomplizieren … und unnötig kompliziert ist eh schon
alles.

Ja, hab ich was anderes behauptet?

Ich weiß nicht was Du mir genau sagen möchtest?? Ich hab
keinen Fall.

sorry, da habe ich dein anliegen wohl falsch verstanden.

grüße,
foh