hier bin ich, war auf wochenende…
moin,
danke erstmal an alle, die sache wurde teilweise falsch aufgefasst, ich bringe nochmal ein beispiel.
2006:
BLP 60.000 (incl. USt 16%)
1% 7.200
80% für die USt 5.760,00
zu buchen brutto 6.681,60 (inkl. 16%)
2007: (selber PKW - kein neuerwerb oder so)
BLP 60.000 (incl. USt 16%)
1% 7.200
80% für die USt 5.760,00
zu buchen brutto 6.854,40 - das wäre jetzt das einfache modell, bei dem einfach die bemessungsgrundlage gleich geblieben wäre und man die 19% anstatt die 16% draufpackt.
allerdings weiss ich, dass bei uns im übergang 2006-2007 bei den lohnmenschen eifrig diskutiert wurde, was denn mit dem sachbezug hinsichtlich der 1% regel zum jahreswechsel zu tun wäre. ich war selbstverständlich der meinung, dass die nettobemessungsgrundlage gleich bleiben muss und sich „nur“ der steuersatz dann ändert. pustekuchen, die bruttosumme bleibt gleich und somit ändert sich tatsächlich die nettobemssungsgrundlage nach unten - so zumindest die einhellige, wohl auch durch literatur unterstütze, meinung unserer lohnsachbearbeiter…
die „system“ wollte ich nun auch auf die berechnung beim unternehmer übertragen, also mit selber bruttobuchung wie 2006 im jahr 2007 und dementsprechendem abschmilzen der nettobeträge.
macht in obigem beispiel immerhin fast 28 euro pro jahr aus… und der wert für die ertragssteuer reduziert sich auch um 150 euro…
ich hoffe es ist jetzt etwas klarer
gruß inder