Hallo,
Es geht um das Steuerjahr 2008 und um einen angenommenen Herrn X, selbständig und hier um die Bescheide zur Einkommen- bzw Umsatzsteuer.
Herr X bekommt, nachdem er für das o.g. Steuerjahr bereits die üblichen Steuerbescheide (Einkommen- und Umsatzsteuer) erhalten hat, nochmals Bescheide für die Einkommen- und Umsatzsteuer 2008, worin der „Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 2 bzw. Abs. 3“ aufgehoben wird und im Nachsatz „Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig“.
Herr X ist mehr der Praktiker als ein Steuerfuchs und weiß nun nicht so recht, wie er diesen Bescheid zu verstehen und einzuordnen hat, denn trotz seiner mittlerweilen 10-jährigen Selbständigkeit hat er zwar regelmäßig die normalen Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide erhalten, jedoch noch nie diesen „zweiten“ Bescheid.
Für Euere Erläuterungen zum besseren Verständniss vorab vielen Dank.