§ 35a EStG

Ihr Lieben,

§ 35a EStG wird sicher nicht mein Lieblings-§ werden, und leider findet sich auch noch nicht soooo viel Rechtssprechung, und das gute BMF-Schreiben wirft manchmal mehr Fragen auf, als dass es sie beantwortet.

Mein Problem also ist: § 35a EStG ist ausgeschlossen „im Rahmen von Neubaumaßnahmen“. Aber wie bitte deifinier sich „im Rahmen“? Man stelle sich vor, X baut ein Haus (EigHZul bekommt er ja nun nicht mehr) und zwei Jahre später wird der Gehweg gepflastert. § 35a EStG ja oder nein? Ich bin unsicher.

Halte ich mich an § 255 HGB? Welches Zeimoment meint das BMF? Früher gab´s ja mal eine nette Regelung zu § 10e EStG, 15 % oder 20 % innerhalb der ersten drei Jahre nach Fertigstellung, wenn ich das richtig erinnere. Aber kann das äquivalent angewandt werden? Ich denke eher nicht…

Würden wir zu dem Ergebnis kommen, maßgeblich ist allein die Bauabnahme, ließen sich m. E. jedenfalls Manipulationen nicht ausschließen. Dann nämlich baut X sein Haus, wartet zwei, drei Monate und fördert bewusst Dinge, die vielleicht gar nicht gefördert werden sollen.

Eure Meinung??? Eure Erfahrung???

Danke!

Das BMF ist m.E. eindeutig:

Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahme gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen.

Hier wird erstmalig ein Weg zum Haus gepflastert. Dies hängt m.E. mit der Neubaumaßnahme zusammen.

Es ist jedoch richtig, dass hier eine klare Abgrenzung fehlt. Wenn man mal davon ausgeht, dass man auf Kalkschotter herumläuft und dann der Hof gepflastert wird, dann natürlich Zusammenhang mit dem Neubau.

Wer aber altes Pflaster herausbringt und neues Pflaster einbringt, dann Randziffer 14 letzter Spiegelstrich des BMF-Schreibens und begünstigt.

Leider mal wieder ein Paragraph der mehr Nebel ins Gesetz hineinbringt.

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF_…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/001,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)