Ihr Lieben,
§ 35a EStG wird sicher nicht mein Lieblings-§ werden, und leider findet sich auch noch nicht soooo viel Rechtssprechung, und das gute BMF-Schreiben wirft manchmal mehr Fragen auf, als dass es sie beantwortet.
Mein Problem also ist: § 35a EStG ist ausgeschlossen „im Rahmen von Neubaumaßnahmen“. Aber wie bitte deifinier sich „im Rahmen“? Man stelle sich vor, X baut ein Haus (EigHZul bekommt er ja nun nicht mehr) und zwei Jahre später wird der Gehweg gepflastert. § 35a EStG ja oder nein? Ich bin unsicher.
Halte ich mich an § 255 HGB? Welches Zeimoment meint das BMF? Früher gab´s ja mal eine nette Regelung zu § 10e EStG, 15 % oder 20 % innerhalb der ersten drei Jahre nach Fertigstellung, wenn ich das richtig erinnere. Aber kann das äquivalent angewandt werden? Ich denke eher nicht…
Würden wir zu dem Ergebnis kommen, maßgeblich ist allein die Bauabnahme, ließen sich m. E. jedenfalls Manipulationen nicht ausschließen. Dann nämlich baut X sein Haus, wartet zwei, drei Monate und fördert bewusst Dinge, die vielleicht gar nicht gefördert werden sollen.
Eure Meinung??? Eure Erfahrung???
Danke!