400 EUR Job + sozialvers. pflichtiger Teilzeitjob?

Hallo,
lange war ich auf Arbeitssuche, jetzt habe ich gleich 2 Angebote…

Meine Frage: ist es möglich, einen Job auf 400 EUR Basis und eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung (2 x wöchentlich jeweils 5 Std. für 420 EUR Brutto) bei 2 verschiedenen Arbeitgebern anzunehmen? Wie wird das dann verrechnet? Brauche ich 2 Lohnsteuerkarten? Müssen beide Arbeitgeber voneinander wissen?

Hallo auch,
ja, es ist möglich einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen mit Lohnsteuerkarte. Ja, es ist möglich nebenher einer geringfügigen Beschäftigung (€ 400,00)auszuüben ohne Lohnsteuerkarte. Hier versteuert der Arbeitgeber die € 400,-- oder eben weniger mit einer Pauschsteuer von 2% pauschal. Hier benötigst Du keine Lohnsteuerkarte. Nebenher muss der Arbeitgeber noch Pauschalbeträge für Rentenversicherung und Krankenversicherung zahlen in Höhe von insgesamt 28%. Aber das belastet dich nicht. Ebenfalls ist zu beachten, dass diese zwei unterschiedlichen Beschäftigung nicht bei einen Arbeitgeber stattfinden. So wie du schreibst, ist dem ja auch nicht so. Also, viel Erfolg

Ella

Halli hallo,
also Du kannst einen Job mit Lohnsteuerkarte haben (der muß über 400€ liegen) und einen oder mehrere die in der Summer höchstens zusammen 400€ ergeben als geringfügig Beschäftiger ohne Lohnsteuerkarte. Da zahlt der Arbeitgeber dann Pauschalbeiträge für Dich. Bei den meisten Arbeitsverträgen oder ähnlichem steht die Frage ob man noch woanders arbeiten mit drin da würde ich dann das auch mit angeben. Spricht ja auch nichts dagegen solange man die Grenzen beachtet. Hoffe ich konnte Dir damit helfen. Alles Gute weiterhin Gruß petonia

Hallo,

wissen sollte zumindest der Hauptarbeitgeber davon, da häufig Nebenbeschäftigungen lt. Vertrag angezeigt werden müssen. Erstens wegen der evtl. verminderten Arbeitsleistung im Hauptjob, was bei der Stundenzahl nicht zu erwarten ist; andererseits gibt es manchmal Konkurrenzklauseln.

Hauptjob immer auf Steuerkarte, Nebenjob als Minijob, d. h. der chef führt 2% LSt pauschal an die Minijobzentrale mit ab. Manche wollen das auch noch sparen und verlangen von den AN ne Steuerkarte. Dau die 2. karte immer Klasse 6 ist zahlst du auf jeden Fall Lohnsteuer, Soli und evtl. Kirchensteuer-also darauf nicht einlassen.

Du darfst alles nebeneinander arbeiten ohne gesetzl. Probleme,
Theoretisch kannst du noch ne 3. Variante daneben „abarbeiten“.
Das heißt 2-Monats- oder 50 Tage-Regelung.
Das wid meist für Saisonarbeiten oder Notfälle wie Krankheitsvertretung gemacht.
Da brauchst du die Steuerkarte( dann 6. aber das gesamte Entgelt ist SV-frei.

Hallo,

lange war ich auf Arbeitssuche, jetzt habe ich gleich 2
Angebote…

Meine Frage: ist es möglich, einen Job auf 400 EUR Basis und
eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung (2 x
wöchentlich jeweils 5 Std. für 420 EUR Brutto) bei 2
verschiedenen Arbeitgebern anzunehmen? Wie wird das dann
verrechnet? Brauche ich 2 Lohnsteuerkarten? Müssen beide
Arbeitgeber voneinander wissen?

Hallo Redbulljunkie,

Da der Minijob ja bis höchstens 400 euro ist, hast du in deinem Fall zwei versicherungspflichtige Beschäftigungen. Einer dieser Beschäftigung müsstest Du ja mit der Lohnsteuerklasse 6 abrechnen. Wenn du im Monat die 400 Euro nicht überschreitets , dann gilt das als Minijob und du kannst es auch so ausüben. Die Arbeitgeber sollten natürlich von einander wissen. Da ersparst du dir viel Ärger!

Gruß
Kancicegi

Hallo Redbulljunkie,

Da der Minijob ja bis höchstens 400 euro ist, hast du in deinem Fall zwei versicherungspflichtige Beschäftigungen. Einer dieser Beschäftigung müsstest Du ja mit der Lohnsteuerklasse 6 abrechnen. Wenn du im Monat die 400 Euro nicht überschreitets , dann gilt das als Minijob und du kannst es auch so ausüben. Die Arbeitgeber sollten natürlich von einander wissen. Da ersparst du dir viel Ärger!

Gruß
Kancicegi.

Hallo, die geringfügigen Beschäftigungen werden nicht getrennt gesehen, sondern mit einander verrechnet. Wenn du eine „feste“ SV-pflichtige Beschäftigung hast dann ist eine zusätzliche Beschäftigung auf Basis von 400€ möglich. Eine 2. geringfügige Beschäftigung würde allerdings wieder zu der 1. geringf.Beschäftigung angerechnet werden, usw. Die Abgaben sind, je nach Vertragsart, entsprechend von dir als AN und vom AG zu verbeitragen.

hallo,
ja, es ist möglich, diese zwei beschäftigungen nebeneinander auszuüben.

mit der sv-pflichtigen beschäftigung kommen sie bei 420 euro in die sogenannte gleitzone. Für diese beschäftigung ist eine LST-karte pflicht.

zusätzlich zur sv-pflichtigen beschäftigung können sie einen minijob (400-euro-basis) ausüben. bei diesem AG müssen sie nur dann (die zweite) Lohnsteuerkarte abgeben, wenn ihr AG nicht die pauschalsteuer übernimmt.

sie sollten beide AG über das jeweils andere beschäftigungsverhältnis informieren.

viele grüße!
A-barbara

Hallo,

möglich ist das und dann natürlich nur mit einer Lohnsteurkarte für das sozialversicherungspflichtige Entgelt. Das andere müssen Sie lediglich bei der Einkommenssteuererklärung mit angeben und unterliegt dem Progessionsvorbehalt. Wenn es in ihrem Vertrag steht und sie bei einer Nebenbeschäftigung den Chef fragen müssen, dann müssen sie es tun, ansonsten ist es ihre Angelegenheit. Viel Glück und alles Gute.

LG

Hallo,

lange war ich auf Arbeitssuche, jetzt habe ich gleich 2
Angebote…

Meine Frage: ist es möglich, einen Job auf 400 EUR Basis und
eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung (2 x
wöchentlich jeweils 5 Std. für 420 EUR Brutto) bei 2
verschiedenen Arbeitgebern anzunehmen? Wie wird das dann
verrechnet? Brauche ich 2 Lohnsteuerkarten? Müssen beide
Arbeitgeber voneinander wissen?

Hallo,

ja, man kann zwei unterschiedliche Jobs kombinieren.
ja, beide Arbeitgeber sollten voneinander wissen. Der pflichtige muss grundsätzlich einer nebenbeschäftigung zustimmen wg evtl. Konkurenz und wg. deiner Leistungsfähikeit. Der 400,00 eur-boss muss sich in einem besonderen Fragebogen absichern, damit er sieht, dass die 400,00 eur nicht überschritten werden, was eine sv-Pflicht nachträglich auslösen würde.

Für die Hauptbeschäftigung muss die Steuerkarte angewendet werden.
Beim Nebenjob sollte der AG Pauschalsteuer von 2 % zahlen.
Sonst hast Du Steuerklasse 6 und hast auch da noch Abzüge.
Die Steuerkarte macht nur Sinn, wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind. z.B. bei Schülern mit St-kl. 1.

Gruß

Hallo,

lange war ich auf Arbeitssuche, jetzt habe ich gleich 2
Angebote…

Meine Frage: ist es möglich, einen Job auf 400 EUR Basis und
eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung (2 x
wöchentlich jeweils 5 Std. für 420 EUR Brutto) bei 2
verschiedenen Arbeitgebern anzunehmen? Wie wird das dann
verrechnet? Brauche ich 2 Lohnsteuerkarten? Müssen beide
Arbeitgeber voneinander wissen?