Hallo,
wissen sollte zumindest der Hauptarbeitgeber davon, da häufig Nebenbeschäftigungen lt. Vertrag angezeigt werden müssen. Erstens wegen der evtl. verminderten Arbeitsleistung im Hauptjob, was bei der Stundenzahl nicht zu erwarten ist; andererseits gibt es manchmal Konkurrenzklauseln.
Hauptjob immer auf Steuerkarte, Nebenjob als Minijob, d. h. der chef führt 2% LSt pauschal an die Minijobzentrale mit ab. Manche wollen das auch noch sparen und verlangen von den AN ne Steuerkarte. Dau die 2. karte immer Klasse 6 ist zahlst du auf jeden Fall Lohnsteuer, Soli und evtl. Kirchensteuer-also darauf nicht einlassen.
Du darfst alles nebeneinander arbeiten ohne gesetzl. Probleme,
Theoretisch kannst du noch ne 3. Variante daneben „abarbeiten“.
Das heißt 2-Monats- oder 50 Tage-Regelung.
Das wid meist für Saisonarbeiten oder Notfälle wie Krankheitsvertretung gemacht.
Da brauchst du die Steuerkarte( dann 6. aber das gesamte Entgelt ist SV-frei.
Hallo,
lange war ich auf Arbeitssuche, jetzt habe ich gleich 2
Angebote…
Meine Frage: ist es möglich, einen Job auf 400 EUR Basis und
eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung (2 x
wöchentlich jeweils 5 Std. für 420 EUR Brutto) bei 2
verschiedenen Arbeitgebern anzunehmen? Wie wird das dann
verrechnet? Brauche ich 2 Lohnsteuerkarten? Müssen beide
Arbeitgeber voneinander wissen?