400-Euro-Jobber und Verpflegungsmehraufwand

Hallo,

angenommen, ein Kleinunternehmer beschäftigt einen Fahrer auf 400-Euro-Basis, der hin und wieder mehr als 8 Stunden unterwegs ist. Seinen festangestellten Mitarbeitern kann der AG diesen sogenannten Verpflegungsmehraufwand steuer- und sozialversicherungsfrei vergüten. Darf er das bei dem 400-Euro-Jobber auch, auch wenn der dann mehr als 400 Euro mtl. (z.B. 400 Euro Lohn + 100 Euro Spesen…) erhält? Ich denke schon, es handelt sich ja nicht um Einkommen oder Lohn, sondern um die Vergütung eines angenommenen tatsächlichen Aufwandes, den der Arbeitnehmer hat, oder?

Lieben Dank für eure Antworten- idealerweise mit Rechtsgrundlage!

Grüßle vom HariBoo

hi,

kein problem: nach § 3 Nr. 16 EStG ist die erstattung steuerfrei und nach § 14 Abs. 1 SGB IV zaehlen diese erstattungen nicht zum gesamteinkommen.

EStG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__3.html

„Steuerfrei sind […] die Vergütungen, die Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von […], soweit sie […], bei Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschbeträge nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 […] nicht übersteigen;“

SGB: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_4/__14.html

„Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, […]. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen [HIER § 3 Nr. 16 EStG] und die in § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes genannten steuerfreien Einnahmen gelten nicht als Arbeitsentgelt.“

also nur nicht zuviel erstatten.

gruss vom

showbee