Ich hatte vor kurzem eine Diskussion darüber, ob man in der EkSt-Erklärung einen 400€-(Neben-)Job angeben muss oder nicht.
Ich meine nicht.
Fals doch, - Wo müsste man den hinschreiben?
Gruß JoKu
Ich hatte vor kurzem eine Diskussion darüber, ob man in der EkSt-Erklärung einen 400€-(Neben-)Job angeben muss oder nicht.
Ich meine nicht.
Fals doch, - Wo müsste man den hinschreiben?
Gruß JoKu
hallo,
400 euro-jobs können pauschalversteuert oder mit individuellen merkmalen (steuerkarte) abgerechnet werden - also einmal für die erklärung unrelevant und nicht anzugeben und im zweiten fall muss erklärt werden, wenn weitere voraussetzungen vorliegen, die eine veranlagung erfordern…
gruß vom inder
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hallo,
Danke für Deine Info! )
gruß vom joku