400€-Job in der EkSt-Erklärung angeben?

Ich hatte vor kurzem eine Diskussion darüber, ob man in der EkSt-Erklärung einen 400€-(Neben-)Job angeben muss oder nicht.

Ich meine nicht.

Fals doch, - Wo müsste man den hinschreiben?

Gruß JoKu

hallo,

400 euro-jobs können pauschalversteuert oder mit individuellen merkmalen (steuerkarte) abgerechnet werden - also einmal für die erklärung unrelevant und nicht anzugeben und im zweiten fall muss erklärt werden, wenn weitere voraussetzungen vorliegen, die eine veranlagung erfordern…

gruß vom inder

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hallo,

Danke für Deine Info! :smile:)

gruß vom joku