5 jährige Abschreibung auf Erhaltungsaufwand

… nach geänderten Flächenwerten neu berechnen
Das Finanzamt möchte den restlichen Erhaltungsaufwand nach dem Wegfall einer Wohnung wegen Eigennutzung auf die verbliebene Fläche berechnen.Ist das rechtens? Wenn ja, geht es umgekehrt, das bei mehr vermietetem Wohnraum ein erhöhter Satz des Erhaltungsaufwandes ab dem Zeitpunkt angerechnet werden kann.Bei kplt. Wegfall der Vermietung kann der restliche Erhaltungsaufwand sofort verrechnet werden.Bedeutet das eine Ungleichbehandlung?
Wer kennt sich genauer aus?
mfg Bernd