Hallo,
ich habe mal ne Frage an die Experten:
Folgender Sachverhalt:
Eine OHG, bestehend aus A (nat. Pers.) und X-GmbH, veräußert eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. A bildet für den auf ihn entfallenden Teil der aufgedeckten still. Reserven eine Rücklage § 6b(10) EStG. Muss diese Rücklage in der Gesamthandsbilanz ausgewiesen und durch entsprechende Ergänzungsbilanzen dem A zugerechnet werden oder ist die Rücklage in der Sonderbilanz des A auszuweisen??
Gruß