Ab wann müssen Künstler Honorare versteuern?

Liebe/-r Experte/-in,
guten Morgen aus Unterfranken.

Meine Frau ist Hausfrau und Mutter. Nun hat sie einen Auftrag für 4 Ikonen, die sie für eine Kapelle in Norddeutschland im nächsten halben bis dreiviertel Jahr malen wird.
Gesamtpreis: 4000 Euro.
Was muss sie tun?
Muss sie ein Gewerbe anmelden?
Muss sie das versteuern?
Was ist zu tun?

vielen Dank, JOhannes

Hallo Johannes,

Deine Frage ist sehr speziell, da kann ich keine konkreten Angaben machen. Aber:

  1. Da ihr in Unterfranken wohnt, die Arbeit aber für Norddeutschland bestimmt ist, muß Deine Frau ja irgendwie Werbung gemacht haben. Ob dies schon gewerblich ist, kann ich ohne weitere Informationen nicht beurteilen.

Ein Gewerbe liegt immer dann vor, wenn man mit gezielten Aktivitäten auf sich aufmerksam macht und versucht, regelmäßige Einnahmen zu erzielen. Beispiel: Einmaliger oder gelegentlicher Verkauf auf dem Flohmarkt sollte keine Gewerbe sein; regelmäßiger Verkauf auf dem Flohmarkt, vielleicht noch mit Sachen, die man gezielt gesammelt hat, ist m. E. schon in der Nähe des Gewerbes angesiedelt.

Frage doch einfach beim zuständigen Gewerbeamt nach ( Stadtverwaltung oder Landratsamt ).

  1. Die Steuerpflicht ist auch schwierig zu beurteilen. In jedem Fall können alle mit der Arbeit ( Malen ) in Zusammenhang stehenden Kosten und Aufwendungen gegengerechnet werden. Belege sind aber erforderlich!!!

Ein Steuerberater kostet Geld; frage doch einfach als fiktiven Fall beim Finanzamt nach.

Fazit:
Gewerbe eher nein, wenn Deine Frau nicht regelmäßig solche Arbeit macht und dieser Auftrag nur zufällig kam.

Steuer eher ja im Hinblick auf die Höhe des Erlöses.

Meine Empfehlung: Informieren Dich bei den genannten Stellen; ich bin weder Steuerberater noch Jurist, habe nur Erfahrungen aus diversen Tätigkeiten und kann und darf keinen abschließenden Rat erteilen.

Die Anfrage kann ja mit könnte, viellicht eventuel usw. erfolgen.

MfG

Stefan Seidel

Entschuldige bitte die späte Antwort.
Sie muss beim örtlichen Finanzamt ein Gewerbe anmelden, und die Kleinunternehmerregelung beantragen, damit sie keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen muss. Versteuern muß sie ihre Einnahmen schon, aber wenn sie unter dem Freibetrag von 8004,00 Euro bleibt, muß sie keine Steuern zahlen. Wenn Sie also außer den 4000,00 Euro keine weiteren Einnahmen hat, zahlt sie keine Steuern.

Viele Grüße!