Hallo Johannes,
Deine Frage ist sehr speziell, da kann ich keine konkreten Angaben machen. Aber:
- Da ihr in Unterfranken wohnt, die Arbeit aber für Norddeutschland bestimmt ist, muß Deine Frau ja irgendwie Werbung gemacht haben. Ob dies schon gewerblich ist, kann ich ohne weitere Informationen nicht beurteilen.
Ein Gewerbe liegt immer dann vor, wenn man mit gezielten Aktivitäten auf sich aufmerksam macht und versucht, regelmäßige Einnahmen zu erzielen. Beispiel: Einmaliger oder gelegentlicher Verkauf auf dem Flohmarkt sollte keine Gewerbe sein; regelmäßiger Verkauf auf dem Flohmarkt, vielleicht noch mit Sachen, die man gezielt gesammelt hat, ist m. E. schon in der Nähe des Gewerbes angesiedelt.
Frage doch einfach beim zuständigen Gewerbeamt nach ( Stadtverwaltung oder Landratsamt ).
- Die Steuerpflicht ist auch schwierig zu beurteilen. In jedem Fall können alle mit der Arbeit ( Malen ) in Zusammenhang stehenden Kosten und Aufwendungen gegengerechnet werden. Belege sind aber erforderlich!!!
Ein Steuerberater kostet Geld; frage doch einfach als fiktiven Fall beim Finanzamt nach.
Fazit:
Gewerbe eher nein, wenn Deine Frau nicht regelmäßig solche Arbeit macht und dieser Auftrag nur zufällig kam.
Steuer eher ja im Hinblick auf die Höhe des Erlöses.
Meine Empfehlung: Informieren Dich bei den genannten Stellen; ich bin weder Steuerberater noch Jurist, habe nur Erfahrungen aus diversen Tätigkeiten und kann und darf keinen abschließenden Rat erteilen.
Die Anfrage kann ja mit könnte, viellicht eventuel usw. erfolgen.
MfG
Stefan Seidel