Ab was für einem Einkommen, wie hohe Steuern?

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin zurzeit für 13 Wochen ( Anfang April - Anfang Juli) bei einem Unternehmen beschäfitgt. Ich werde voraussichtlich in dieser Zeit insgesamt ca. 6500 Euro verdienen ( dafür habe ich den reinen vereinbarten Stundenlohn mit meinen vorraussichtlichen Arbeitsstunden multipliziert). Bis zum 31.3 diesen Jahres war ich noch als Zivildienstleistender beschäftigt und habe dafür insgesamt ca. 2400 Euro überwiesen bekommen. Summa summarum werde ich dieses Jahr wahrscheinlich also ein Einkommen von ca. 8900 Euro haben. Nun möchte ich gerne das meiste von diesem Geld nutzten um vor meinem Studium beginn im Oktober noch eine Reise zu machen und natürlich muss ich meinen Umzug finanzieren. Dazu kommt, dass ich eigentlich Bafög-berechtigt bin, ich um dieses zu bezziehen aber doch ein nicht zu hohes eigenes Jahreseinkommen haben darf. Leider ist mein steuerrechlichtliches Wissen sehr begrenzt. Ich weiß aber das der Steuerfreibetrag bei 8004 Euro liegt, unter den mein komplettes Einkommen ja also nicht fällt. Trotzdem schwirrt mir im Kopf die Regel herum, dass man auch ein monatliches Einkommen von über 400 Euro ersteinmal versteuern muss und man erst am Ende des Jahres evtl. Geld wiederbekommt.
Nun möchte ich ja aber ein Großteil des in diesem Jahr verdienten Geldes auch dieses Jahr wieder ausgeben (s.o.).
Wie hohe direkte Steuern zahle ich also ? Und was von meinen Annahmen ist überhaupt richtig?
Ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich darstellen.
Im Freundes- und Bekanntenkreis erzält mir jeder etwas anderes. Mir verlangts nach einer Expertenmeinung!
Vielen Dank

Das sind viele Fragen auf einmal. Ich versuche es kurz auf dem Punkt zu bringen.

Die Bezüge aus dem Zivi-Gehalt sind keine einkommensteuerpflichtigen Einkünfte.

Somit fallen nach den Angaben lediglich die 6.500 € als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit an. Für diese (ich gehe davon aus, dass diese per Lohnsteuerkarte abgerechnet werden) muss der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten. Eine Rückerstattung dieser Lohnsteuer ist im Wege einer Einkommensteuererklärung 2010 möglich. Das heißt es wird die komplette einbehalten Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wieder vom Finanzamt zurückerstattet.
Knachpunkt ein Antrag bzw. eine Einkommensteuererklärung 2010 kann frühestens am 01.01.2011 erstellt werden (nach Ablauf des Veranlagungszeitraums)

Wegen den 400 € die angesprochen wurden. Vermute ich, dass es sich um ein sog. geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt (als 400€-Job) bekannt. Diese Einnahmen spielen bei der Einkommensteuererklärung ebenfalls keine Rolle.

Kurzum es bleibt nichts anderes übrig als warten bis 2010 vorbei ist und dann Anfang 2011 die Steuererklärung für 2010 beim FA einreichen. Am schnellsten und einfachsten mit www.elster.de
Viel Spaß