Abfindung: Maximalbetrag bei 1/5 Regelung?

Hallo allerseits,

dies ist mein erster Post in diesem Forum und ich würde mich über eine Antwort freuen.

Auf wikipedia fand ich zur 1/5 Regelung diesen link:

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung

Auf diesem Link sind diverse Beispiele aufgeführt, auf mich kann unter Umständen folgendes zutreffen:

Beispiel 3:
Der gleiche ledige Arbeitnehmer erhält im Jahr 2009 eine Abfindung von 250.000 EUR, hat aber kein sonstiges zu versteuerndes Einkommen.

Einkommensteuer von 50.000 EUR 12.950 EUR
Einkommensteuer von 0 EUR 0 EUR
Differenz 12.950 EUR
Von der Abfindung ist Lohnsteuer von (12.950 EUR x 5 =) einzubehalten 64.750 EUR
Verbleibt eine Nettoabfindung von (250.000 EUR - 64.750 EUR =) 185.250 EUR

Damit hat derjenige, der im Jahr der Entlassungsentschädigung noch gearbeitet hat, nach Steuern weniger, als wenn er nicht gearbeitet hätte.

A.) Stimmt denn dieses Beispiel so? (Mir ist zum Beispiel nicht klar wieso hier 50.000 Euro angesetzt werden, wenn er sonst kein Einkommen hat?)
B.) Gibt es einen Maximalbetrag ab dem die 1/5 Regelung nicht mehr greift? Oder zumindesten keinen Sinn mehr macht?

Ich bedanke für alle Antworten,

Viele Grüße,

Charleston

Hi,

Damit hat derjenige, der im Jahr der Entlassungsentschädigung
noch gearbeitet hat, nach Steuern weniger, als wenn er nicht
gearbeitet hätte.

dem ist so. Ist halt deutsches „Recht“.
Habe zum Glück vor einer Jobzusage noch mal nachgerechnet und festgestellt, dass ich pro verdienten Euro zwei Euro Steuern gehabt hätte.

cu

Hi Ghostkeeper,

vielen Dank.

Weisst Du auch etwas über etwaige Maximalbeträge oder wie es sich verhält, wenn es in 2011 ein Abfindung gibt - aber ein Arbeitnehmer ansonsten keinen Lohn bezieht?

Noch ein Mal vielen Dank,

Viele Grüße,

Charleston

Hi,
also über Maximalbeträge ist mir nichts bekannt, allerdings habe ich danach auch nicht geforscht. Vom EStG habe ich mir denn Paragraphen, der die Fünftelregelung beschreibt angesehen - mehr nicht.
Ob es für 2011 Änderungen gibt ist mir auch nicht bekannt.
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, das restliche zu versteuernde Einkommen auf Null zu halten, wir haben dazumal in diesem Jahr alles vermieden (ALG, Zinsen,…), aber das hast Du ja schon rausgefunden.
Im Zusammenhang mit ALG ergibt sich noch der positive Nebeneffekt, dass nach einem Jahr die 3 Monate Abzug wegen Sperrfrist Arbeitsaufgabe entfallen.

cu

Hi,

danke für den Tip mit dem ALG - ich dachte das verfällt dann weil man sich „sofort“ arbeitslos melden muss…

Ciao, Charleston