Abfindung Solaranlage Steuer

Moin,

da sei ein Arbeitnehmer, dem nach langjähriger Tätigkeit für eine Firma im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen mit einer Abfindung versehen gekündigt wird.
Diese Abfindung ist nun zu versteuern, soweit klar.
Aber:
Sowohl ökonomisch wie auch ökologisch denkend, will dieser Mensch das Geld in eine Photovoltaikanlage stecken um damit a) eine gute Rendite zu erziehlen und b) vielleicht steuern z usparen.

Dazu die Frage:

Kann er den Betrag, den er für die PV-Anlage investiert hat steuerlich geltend machen?
Bzw. hat das Vor- oder Nachteile?

Gandalf

Hallo,

ja, kann derjenige.

Allerdings ist die PV-Anlage auf die gewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren abzuschreiben. Das heißt, dass pro Jahr nur 5% der Anschaffungskosten anerkannt werden.

Viel interessanter ist, dass derjenige im Jahr der Anschaffung die Vorsteuer (Umsatzsteuer) für die PV-Anlage komplett zurückholen kann.
Kostet die Anlage besispielsweise 50.000 Euro, so ist hierin 19% Vorsteuer, also 7983 Euro enthalten, was nach Rechnungsstellung und Bezahlung oder Fertigstellung der Anlage vom Finanzamt erstattet werden kann.

Mehr zum Thema lässt sich hier herauslesen:
http://www.photovoltaikforum.com/

Gruß
Lawrence

Hallo Lawrence,

erst mal danke für die Information.
Noch eine Nachfrage zum Verständnis:
Die (um beim Beispiel zu bleiben) verbleibenden 42.000 € können dann also noch auf 20 Jahre abgeschrieben werden. Also rund 2.000 € pro Jahr.
Die Einnahmen (sagen wir auch 2.000 € pro Jahr) müssen versteuert werden, was ergo grob einem Nullsummenspiel entspricht.

Richtig verstanden?

Gandalf

Hallo Gandalf,

ja, prinzipiell richtig.
Die Gewinnzone sollte erst im 21. Jahr erreicht werden.

Derjenige sollte sich das Ganze aber unbedingt von einem Steuerberater durchrechnen lassen, sobald er ein Angebot für die Anlage in der Hand hat.

übrigens, die Steuertipps in diesem von mir verlinkten PV-Forum nicht immer so ernst nehmen, das ist in der Hinsicht alles andere als ein Expertenforum.

Gruß
Lawrence

Danke Lawrence,

Die Gewinnzone sollte erst im 21. Jahr erreicht werden.

wie man es sieht.
Wenn die Person die 50.000 € auf die Bank bringt, kriegt er momentan günstigstenfalls gute 1000,- € Zinsen, die eventuell auch zu versteuern sind.

Gandalf

Hallo Gandalf!

Die (um beim Beispiel zu bleiben) verbleibenden 42.000 €
können dann also noch auf 20 Jahre abgeschrieben werden. Also
rund 2.000 € pro Jahr.

Ich schreibe meine Anlage 10 Jahre degressiv ab und habe somit fast
die gesamte Steuerersparniss in den ersten 3 Jahren (Baujahr 04/2007).
Wenn in dem Erstellungjahr ein außergewöhnlich hohes Gehalt erzieht
wird (Abfindung), kann das sich durchaus rechnen.

Soweit ich weiß ist die Nutzungsdauer von 10 Jahren auch linear immer
möglich.

Gruß
Stefan

Hallo,

Die AK/HK für die Fotovoltaikanlage fließen über die Absetzungen für Abnutzung - kurz AfA oder Abschreibung

  • in die steuerliche Gewinnermittlung ein. Diese Kosten werden damit verteilt auf die gewöhnliche
    Nutzungsdauer von 20 Jahren anteilig als Betriebsausgaben abgezogen. Dabei erfolgt regelmäßig eine lineare
    Abschreibung. Daraus sind 5 % der AK/HK je Jahr als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Eine
    Abschreibung in fallenden AfA-Beträgen (degressive AfA) war nur für bis zum 31.12.2007 angeschaffte oder
    hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter möglich. Ab dem 01.01.2009 wird für 2 Jahre befristet die degressive
    Abschreibung i.H.v. 25,00 % wieder eingeführt.

Gruß
Lawrence

Hi,

ich habe mich mit dem Thema PV auch einige Zeit beschäftigt. Mein Informationsstand zu dem Thema Abschreibung in diesem Fall ist, dass PV-Anlagen entweder linear über 20 Jahre oder bei Inbetriebnahme in 2009 oder 2010 eine degressive Abschreibung in der Form, dass im 1. Jahr 20%, im 2. bis 7. Jahr 12,5% und im 8. Jahr 5% anzusetzen sind, möglich ist.

Gruß SODO