Abgabefrist für 'Muss-Einkommensteuererklärung'?

Hallo zusammen,

wenn man (z. B. aufgund seiner Einkunftsarten) eine Einkommensteuererklärung abgeben MUss, das Finanzamt das Ding aber nie angemahnt hat:

Wie lange ist dann die mögliche Abgabefrist, bzw. Verjährungsfrist?

Gruß JK

Moin!

Wenn man abgeben muss, dann bis zum 31.05. des Folgejahres, es sei denn man hat einen Steuerberater, dann der 31.12. d. Fj.

Die Festsetzungsfrist beläuft sich auf vier Jahre. Allerdings gibt es eine sogenannte Anlaufhemmung: Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres in dem die Steuererklärung eingereicht wurde, spätestens aber mit Ablauf des dritten Jahres, welches auf das Jahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist.

http://www.steuerlinks.de/gesetz/ao/par170.html

Ich hoffe, das ist verständlich, soweit man das vom Steuerrecht behaupten kann :wink:

Viele Grüße
e

Die Festsetzungsfrist beläuft sich auf vier Jahre.

Heißt das, dass auch eine „Muss-Steuererklärung“ (falls das Finanzamt sie nie angemahnt hat) nach dieser Zeit nicht mehr abgegeben werden muss?

Viele Grüße
JK

7 Jahre, wenn keine Steuer anfällt, sonst 13 Jahre
Hi !

Ja. Nach 7 Jahren brauchen auch die Erklärungen zur Amtsveranlagung nicht mehr eingereicht zu werden.

AUSNAHME: Hierdurch würden Steuern verkürzt oder hinterzogen. Bei Steuerhinterziehung würde sich die Frist auf bis zu 13 Jahre verlängern.

BARUL76

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Danke!
Gibt es dazu irgendwie Gesetz (oder AO) und Link?

Gruß JK

169 und 170 AO - Link inside
Hi !

Gibt es dazu irgendwie Gesetz (oder AO) und Link?

Klar einfach die beiden Paragrafen, die im Titel genannt sind, durchlesen.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__170.html

BARUL76

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