Abgabepflichtige unterlagen für kleinunternehmer

hallo,

weiß jemand, wie es sich mit der abgabepflicht von unterlagen zur gewinnermittelung bei selbständigen im rahmen der kleinunternehmerregelung verhält? bei der authentifizierten übertragung der daten ans finanzamt via elster-formular ließe sich das ja papierlos auf elektronischem wege machen, es sei denn man muss ohnehin belege beifügen oder halt nachsenden. in gewisser weise erfolgt ja eine formale wenn auch einfache gewinnermittlung auf der anlage EÜR. muss man als kleinunternehmer (grafik-designer) darüber hinaus noch die genauen einzelauflistungen beifügen oder kann man das zunächst mal weglassen bis das finanzamt diese unterlagen ggf. anfordert?

beste grüße,

alex

EÜR reicht völlig aus.

besten dank!