Hallo,
bisher gibt es ja je nach Art der Kapitalerträge
a) Sparer-Freibetrag plus Werbungskostenpauschale
und
b)die Freigrenze für Veräußerungsgewinne.
Ist ab 1.1.09 Beides im neuen Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst, oder giebt es die Freigrenze noch?
Gruß JK