Abrechnung Fahrtkosten

Hallo,

wenn man seine Steuererklärung macht, kann man seine Fahrtkosten als Werbekosten absetzen.
Wie sieht das aus, wenn jemand neben seinem Erstjob noch einen 400 Euro Job hat. Kann man für den „steuerfreien“ Job ebenfalls anfallende Fahrtkosten absetzen lassen?

Gruß

Marc

Hallo Marc,

natürlich nicht.

„Absetzen“ kann man Werbungskosten nur dann, wenn die dazugehörigen Einnahmen auch steuerpflichtig sind.

Die Steuern für die 400 Euro-Job zahlt aber der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer.

Gruß

Peter

Hallo Marc,

natürlich nicht.

„Absetzen“ kann man Werbungskosten nur dann, wenn die
dazugehörigen Einnahmen auch steuerpflichtig sind.

Hi !

Das animiert ja richtig zu einer kleinen Diskussion.
Die Werbungskosten sind natürlich bei sämtlichen steuerbaren Einnahmen abzusetzen. Nach § 3c EStG ist aber bei steuerfreien Einnahmen eine Kürzung vorzunehmen. Wenn die Werbungskosten also die Einnahmen übersteigen, darf dieser übersteigende Teil in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Liegt die Summe der Werbungskosten unter dem Betrag der Einnahmen, wirken sich die Werbungskosten nicht aus.

BARUL76

PS für die Experten: Mir ist bewußt, dass die obige Darstellung stark vereinfacht ist und es zumindest nach Gesetzeswortlaut noch die Verhältnisrechung geben muß.