Hallo Marc,
natürlich nicht.
„Absetzen“ kann man Werbungskosten nur dann, wenn die
dazugehörigen Einnahmen auch steuerpflichtig sind.
Hi !
Das animiert ja richtig zu einer kleinen Diskussion.
Die Werbungskosten sind natürlich bei sämtlichen steuerbaren Einnahmen abzusetzen. Nach § 3c EStG ist aber bei steuerfreien Einnahmen eine Kürzung vorzunehmen. Wenn die Werbungskosten also die Einnahmen übersteigen, darf dieser übersteigende Teil in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Liegt die Summe der Werbungskosten unter dem Betrag der Einnahmen, wirken sich die Werbungskosten nicht aus.
BARUL76
PS für die Experten: Mir ist bewußt, dass die obige Darstellung stark vereinfacht ist und es zumindest nach Gesetzeswortlaut noch die Verhältnisrechung geben muß.