Abschreibung Haus

Hallo,

einige Finanzämter machen es sich einfach: Steht der Wert für Grund und Boden fest, dann entfällt die Differenz zum Kaufpreis auf das Gebäude. Diese »Restwertmethode« hat der BFH aber ausdrücklich abgelehnt (BFH-Urteil vom 15.1.1985, IX R 81/83, BStBl. 1985 II S. 252). Sie verursacht einen zu geringen Kaufpreisanteil für das Gebäude, wenn Sie die Immobilie zu einem sehr günstigen Preis erworben haben - etwa bei einem Kauf von Verwandten, im Rahmen einer Zwangsversteigerung oder bei Kauf eines »Scheidungshauses«.

Beispiel, man ersteigert ein Haus in Höhe von 50.000 EUR
Es liegt ein Verkehrswertgutachen vor:
Verkehrswert 100.000 EUR
Bodenwert 20.000 EUR

Also kann man jetzt das Verhältniss vom Gutachten (Verkerswert)
nehmen, und auf den Kaufpreis anwenden.

Kaufpreis (Ersteigerung) 50.000 EUR
Bodenwert 10.000 EUR

40.000 EUR bzw. 80 Prozent vom Kaufpreis könnte man absetzen?

Fini

Hallo,

das Finanzamt macht hier eine eigene Berechnung anhand einer Kaufpreisaufteilung laut verlinktem Formular.

http://www.fa-muehlacker.de/servlet/PB/show/1160198/…

Gruß
Lawrence