Abschreibung KFZ

Hi Spezialisten, ich nochmal,
da bei meinem vorherigen Thema niemand mehr geantwortet hat versuche
ich es hier nopchmal.
Es geht bei meiner Frage um das absetzen eines Autos beim kauf eines
Gebrauchtwagen.

Das mit den laufenden Kosten vom Auto (Fahrtkosten u.s.w.) ist alles klar.

Mir gehts um die Mehrwertsteuer der Kaufsumme und was im Thema vorher angesprochen wurde, das „Abschreiben des Autos“.

So weit mir bekannt ist wird die bezahlte Mehrwertsteuer, in dem Monat
in dem das Auto gekauft wurde, mit der Umsatzsteuervoranmeldung abgesetzt.
Ist das korrekt??

Wie das mit dem Abschreiben funktioniert weiss ich überhaupt nicht.

Hier einmal ein konkretes Beispiel, bei dem Ihr mir es etwas genauer darstelllen könntet wie man das ganze umsetzt.
Gebrauchtwage 3 Jahre
Kaufsumme 10.000 plus MwSt 1.600 -->11.600.-€
zu 50%Privatnutzung 50% geschäftlich

1.600.-€ (die Mehrwertsteuer) im Monat des Kaufes in der Umsatzsteuervoranmeldung als Betriebsausgaben angeben.
Ist das Korrekt?

Wie ist das mit dem „Abschreiben“???
Wie und was gibt man da wo an??? Sorry habe leider fast keine Ahnung von dieser Materie.
Vorerst vielen Dank für Eure Hilfe
Patrik

Hi Spezialisten, ich nochmal,
da bei meinem vorherigen Thema niemand mehr geantwortet hat
versuche
ich es hier nopchmal.
Es geht bei meiner Frage um das absetzen eines Autos beim kauf
eines
Gebrauchtwagen.

Das mit den laufenden Kosten vom Auto (Fahrtkosten u.s.w.) ist
alles klar.

Mir gehts um die Mehrwertsteuer der Kaufsumme und was im Thema
vorher angesprochen wurde, das „Abschreiben des Autos“.

So weit mir bekannt ist wird die bezahlte Mehrwertsteuer, in
dem Monat
in dem das Auto gekauft wurde, mit der
Umsatzsteuervoranmeldung abgesetzt.
Ist das korrekt??

  • korrekt

Wie das mit dem Abschreiben funktioniert weiss ich überhaupt
nicht.

Hier einmal ein konkretes Beispiel, bei dem Ihr mir es etwas
genauer darstelllen könntet wie man das ganze umsetzt.
Gebrauchtwage 3 Jahre
Kaufsumme 10.000 plus MwSt 1.600 -->11.600.-€

Abschreibung:

Nutzungsdauer 3 Jahre - 10.000,00:3=3.333,33 > Anschaffung 1. Halbjahr - volle Jahresafa in Höhe von 3.333,33 > Anschaffung 2. Halbjahr - halbe Jahresafa von 1.666,66 - Das Wirtschaftsgut muß im Rahmen der Abschlußerstellung in das Anlageverzeichnis aufgenommen werden - die Abschreibung mindert den Gewinn des entsprechenden Jahres innerhalb des dreijährigen Nutzungszeitraumes…

zu 50%Privatnutzung 50% geschäftlich

hat mit der AfA direkt nichts zu tun - du ermittelst am jahresende deine privat und gesch. gefahrenen Kilometer anhand eines Fahrtenbuches und setzt dies dann in Relation zu den Gesamtkosten

Bsp.: Gesamtkosten PKW (Benzin, AfA, Rep., etc.) 8000,00 - privat km 50% > Gewinnerhöhung 4000,00 - Umsatzsteuer beachten (Kosten mit und ohne Vorsteuer trennen)

ohne Fahrtenbuch wird nur die 1%- Methode anerkannt - die erklär ich aber hier jetzt nicht !!

1.600.-€ (die Mehrwertsteuer) im Monat des Kaufes in der
Umsatzsteuervoranmeldung als Betriebsausgaben angeben.
Ist das Korrekt?

  • korrekt

Wie ist das mit dem „Abschreiben“???
Wie und was gibt man da wo an??? Sorry habe leider fast keine
Ahnung von dieser Materie.
Vorerst vielen Dank für Eure Hilfe
Patrik

Gruß Inder

hi,

du solltest dir unbedingt ein vernünftiges steuerliches basiswissen aneignen, wenn du dich um die steuerlichen belange deines unternehmens selber kümmern willst.

also, wenn du dir steuerberater sparen willst, dann kümmere dich um kurse zur steuer, buchhaltung, finanzen etc. für existenzgründer o.ä. bei VHS, IHK o. arbeitsamt…

es soll nicht böse oder überheblich klingen, ich habe aber schon viele „kleine“ oder „nebenher“ unternehmen gesehen, die wegen falscher (aus unwissen) steuerlicher behandlung enorme verluste hinnehmen mussten und ggf. daran zu grunde gingen!!!

unterschätze das thema nicht!

frohe weihnacht dennoch

wünscht der showbee