Abschreibung Wohnung

Ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Wie sieht es aus wenn man eine Wohnung vor wenigen Jahren gekauft und diese selbst bewohnt hat und nun vermieten will.

Kann hier auch Abschreibung bei der Steuererklärung ab dem Zeitpunkt der Vermietung angegeben werden?

Wenn man von einem Kaufpreis von 200.000 EUR ausgeht könnte jährlich 4000 EUR AfA angerechnet werden (50 Jahre lineare Abschreibung)

  1. Jahr / selbst bewohnt 0 EUR

  2. Jahr / selbst bewohnt 0 EUR

  3. Jahr / selbst bewohnt 0 EUR

  4. Jahr / vermietet 4000 EUR

  5. Jahr / vermietet 4000 EUR

  6. Jahr / vermietet 4000 EUR

  7. Jahr / vermietet 4000 EUR

  8. Jahr / vermietet 4000 EUR

  9. Jahr / vermietet (abgeschrieben)

Hallo!

Wie sieht es aus wenn man eine Wohnung vor wenigen Jahren
gekauft und diese selbst bewohnt hat und nun vermieten will.
Kann hier auch Abschreibung bei der Steuererklärung ab dem
Zeitpunkt der Vermietung angegeben werden?

Soweit korrekt, ja!

Wenn man von einem Kaufpreis von 200.000 EUR ausgeht könnte
jährlich 4000 EUR AfA angerechnet werden (50 Jahre lineare
Abschreibung)

  1. Jahr / selbst bewohnt 0 EUR

  2. Jahr / selbst bewohnt 0 EUR

  3. Jahr / selbst bewohnt 0 EUR

  4. Jahr / vermietet 4000 EUR

  5. Jahr / vermietet 4000 EUR

  6. Jahr / vermietet 4000 EUR

  7. Jahr / vermietet 4000 EUR

  8. Jahr / vermietet 4000 EUR

  9. Jahr / vermietet (abgeschrieben)

Soweit auch korrekt, nur eine kleine Änderung: Der Kaufpeis beeinhaltet einerseits das Gebäude andererseits den Grund & Boden auf dem das Gebäude steht. Abgeschreiben werden kann nur das Gebäude, da man davon ausgeht das das Grundstück keiner Abnutzung unterliegt. Das heißt der Kaufpreis ist aufzuteilen auf die einezelnen Teile. Entweder, wenn die im Notarvertrag getrennt aufgeführt ist, so wie es dort steht oder (so ist es die Regel) muss man den Gund&Bodenwert herausfidnen und dann entsprechend errechnen. Den Wert findet man idR im Internet.

Gruß

Jörg