Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter ist über 25 Jahre und studiert auswärts (mit dortigem Hauptwohnsitz). Da ich bis letztes Jahr (bis sie 25 wurde) Kindergeld erhielt, konnte ich auch den steuerlichen Ausbildungsfreibetrag bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Das geht jetzt wohl nicht mehr.
Wenn ich es recht verstehe, kann ich die Kosten nun als ‚aussergewöhnliche Belastung‘ geltend machen, wenn ich die ‚Zumutbarkeitsgrenze‘ überschreite.
Ist das so richtig? Was kann ich denn konkret geltend machen? (?Studiengebühr, Miete, Bücher, Arbeitsmittel - Belege haben wir leider nicht mehr).
Es wäre sehr nett, wenn Sie mir helfen könnten, denn ich blicke nun echt nicht mehr durch.
Vielen Dank
Jürgen