Abtretung von einkommen,wer bezahlt steuern

Ich habe in einem Verein eine Vollzeitstelle als Betreuerin angeboten bekommen inder ich von den Klienten bezahlt werde. Nun soll ich einen Abtretungsvertrag unterschreiben zu Gunsten dieses Vereines und bekomme ein Festgehalt. Meine Frage wäre wer die Steuern für das Betreuungsgeld bezahlt. Kann das Finanzamt eines Tages auf mich zukommen oder ist der Verein verpflichtet dieses Geld zu versteuern?
Für ein Antwort wäre ich sehr dankbar.
Distel

Hallo Distel,
leider kann ich nicht weiterhelfen, da bei uns alle ehrenamtlich helfen.
Gruß

Hallo Distel,
ohne weitere Angaben zu der Abtretung kann man die Frage nicht beantworten. Wenn es Ansprüche deinerseits an Dritte sind, würde ich auf jeden Fall einen Passung in den Vertrag bringen, dass alle Steuer aus den abgetretenen Beträgen vom Verein übernommen werden.

Ansonsten schick mir doch mal die Übernahmeerklärung, damit ich mir ein besseres Bild davon machen kann.

Viele Grüße
Theo Stadtmüller
www.beratung-stadtmueller.de

Guten Tag Distel,

es ist schon eine komische Konstellation, die du dort beschreibst. Aber da du im unteren Teil deiner Anfragen von einem Festgehalt sprichst, sollte es sich wohl um ein ganz normales Gehalt werden, welches der Arbeitgeber (Verein) versteuern und verbeitragen soll. Warum das Geld von den Kunden über dich laufen soll, ist mir zwar nicht klar, aber das soll auch nicht dein Problem sein. M.E. müsstest du eine normale Gehaltsabrechnung bekommen und alles müsste erledigt sein.

VG
Ulrike

Da kenne ich mich leider nicht aus. Ich würde die Zahlung der Klienten direkt an den Verein laufen lassen und würde mit dem Verein einen Vertrag abschließen wo auch der monatliche Verdienst ( wie Arbeitsvertrag ) drin steht. Es kommt auf den Verein an wie er steuerlich begünstigt wird, was es für ein Verein ist.
Bei Unklarheiten direkt mal bei Finanzamt anfragen bevor Du da ins Fettnäpfchen tritts.
Bist Du selbstständig und arbeitest als Freiberufler für den Verein dann bekommst Du das Geld der Klienten und musst es über Dein Gewerbe beim Finanzamt steuerlich abrechnen.Wenn Du es abtrittst machst Du vielleicht enorme Verluste. Ich weiß leider nicht wie es bei Dir ist.
Beste Grüße, Manfred

Hallo,
dazu kann ich leider keine Auskunft geben, weil wir so einen Fall nie hatten.

Grüße
achim

es ist derjenige verpflichtet, die steuer zu bezahlen, der auch die einnahmen hat.

allerdings gibt es einen jährlichen Grundfreibetrag. wenn du drunter bleibst, zahlst du keine steuern. wurde lohnsteuer einbehalten kriegste diese mit dem lohnsteuerausgleich zurück.
ist es ein minijob? dann wird entweder pauschalbesteuert oder mit der Lohnsteuerkarte…

Einnahmen sind grds. steuerpflichtig. sie können aber steuerbefreit sein. prüfe mal auf steuerbefreiung. dein sachverhalt ist hier sehr „schwammig“ dargestellt.

lg melanie