Abwrackprämie und Umsatzsteuererstattung

Hallo, gibt es jemanden der schon einmal darüber nachgedacht hat, die Abwrackprämie in Anspruch zu nehmen, und sich trotzdem als selbstständiger Einzelunternehmer ( Neufahrzeug wird priv. und betr. genutzt ; 1%Regelung ) die Umsatzsteuer erstatten zu lassen ?

Mit dieser Frage habe ich mich auch schon beschäftigt. Siehe hier:

http://www.gesierich.de/archiv/abwrackpraemie.php

Viele Dank ! Bleibt nur zu hoffen, das die Umsatzsteuererstattung nicht irgendwann zurückgezahlt werden muss. Die Ablehnung ( bzw.Rückerstattung ) der Abwrackprämie währe hier wohl das kleinere Übel.

Bleibt nur zu hoffen, das die
Umsatzsteuererstattung nicht irgendwann zurückgezahlt werden
muss.

Alleine aufgrund der Inanspruchnahme der Abwrackprämie kann auf keinen Fall der Vorsteuerabzug gestrichen werden.

Denn sonst müsste ja in §15 UStG geregelt sein: „Voraussetzung für den Vorsteuerabzug bei Kfz ist, dass der Unternehmer KEINE Abwrackprämie beantragt hat.“

(Diese Aussage soll jetzt aber nicht implizieren, dass Sie mit Sicherheit den Vorsteuerabzug für Ihr Kfz erhalten.

Dafür müssen natürlich - wie immer - die üblichen Kriterien erfüllt sein.)

Dipl.Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Starnberg und Umgebung
http://www.gesierich.de

Vielen Dank für ihre hilfreichen Antworten. Vielleicht haben ja schon andere Selbstständige Erfahrungen zu diesem Thema gesammelt. Währe doch interessant sich dahingehend auszutauschen. Bis dann…

Hallo,
Auszug aus dem Antrag des Bafa:
Ich erkläre, dass

Alt- und Neufahrzeug zu meinem steuerlichen Privatvermögen gehören.

Mir ist bekannt, dass alle Angaben in diesem Antrag, die für die Bewilligung der Zuwendung maßgeblich sind, insbesondere zu Zulassung, Außerbetriebsetzung und Verwertung des Altfahrzeugs sowie zu Kauf und Zulassung des Neufahrzeugs, Tatsachen im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (STGB) darstellen und dass ein Betrug strafbar ist.

Soviel zum Thema Betrug.
Gruß
S.

Hallo Steuerlurchi ! Zählt bei einem Einzelunternehmer das sowohl priv. als auch betriebl.(min.10%) genutzte Fahrzeug nicht zum steuerlichen Privatvermögen ?

Hallo,
bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 und 50% kann das Fahrzeug als gewillkürtes Betriebsvermögen oder als Privatvermögen behandelt werden(Wahlrecht). Bei Behandlung als Betriebsvermögen dürfte die Abwrackprämie ausgeschlossen sein.
Gruß
S.

Hallo,Steuerlurchi!Vielen Dank!