Änderung der Steuerklassen

Liebe/-r Experte/-in,
vielleicht kann mir jemand helfen:
Folgende Situation:
Mein Mann bekommt Zeitrente, ich habe einen Halbtagsjob
(Mann Steuerklasse 5, ich Steuerklasse 3).
Nun bekommt mein Mann eine Abfindung, somit haben wir
die Klassen getauscht (Mann Kl. 3, ich Klasse 5).
Die Steuerkarten haben wir letzte Woche ändern lassen, gelten ab 1.4.10.
Nun habe ich überraschend das Angebot erhalten meine Stelle als 3/4 weiterzuführen. Bei Steuerklasse 5 für mich
blieben mir vom Mehrverdienst nur ca. 80 Euro mehr netto
übrig.
Nun meine Frage: kann man die Steuerklasse jetzt noch mal
ändern lassen: beide Klasse 4?
Welche Gründe müsste man dazu angeben?
Vielen Dank

Hallo Annika!

Für den Wechsel der Steuerklassen bei Ehegatten, z. B. von IV/IV zu III/V ist die Gemeinde zuständig. Der Steuerklassenwechsel ist von beiden Ehegatten zu beantragen. Der Antrag kann in jedem Jahr nur einmal gestellt werden und auch nur bis zum 30.11. des laufenden Kalenderjahres.

Einkommensteuergesetz
§ 39 Lohnsteuerkarte
  (5) 1Treten bei einem Arbeitnehmer im Laufe des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerkarte gilt, die Voraussetzungen für eine ihm günstigere Steuerklasse oder höhere Zahl der Kinderfreibeträge ein, so kann der Arbeitnehmer bis zum 30. November bei der Gemeinde, in den Fällen des Absatzes 3a beim Finanzamt die Änderung der Eintragung beantragen. 2Die Änderung ist mit Wirkung von dem Tage an vorzunehmen, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Änderung vorlagen. 3Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, können im Laufe des Kalenderjahres einmal, spätestens bis zum 30. November, bei der Gemeinde beantragen, die auf ihren Lohnsteuerkarten eingetragenen Steuerklassen in andere nach § 38b Satz 2 Nr. 3 bis 5 in Betracht kommende Steuerklassen zu ändern. 4Die Gemeinde hat die Änderung mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Kalendermonats an vorzunehmen.

Wie Du am Gesetzestext und an meiner Einführung siehst, geht der Wechsel nur einmal im Jahr.
Wenn Du Dich unwissend stellst und beim Fa auf die Kürze der Zeit beim Zweiten Wechsel und der noch nicht erfolgten Abrechnung mit den Klassen III/V hinweißt, könnte unter Umständen eine Korrektur erfolgen.
Sollte sich der Beamte auf einen erneuten Wechsel in
die IV/IV einlassen,dann hier das neue Faktorverfahren prüfen lassen.
Dieses wurde eingeführt, um einen ähnlichen Effekt wie bei III/IV zu errreichen.
Dabei müssen alle Einkommensunterlagen, (Lohnscheine der Eheleute, Rentenbescheide u.s.w vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

V. Pohle

Hallo Annika,

vielen Dank für die Frage. Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.

Viel Glück.

Es tut mir leid, da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Aber ich denke, Sie haben sicher auch Steuerfachleute angeschrieben, die Ihnen eine kompetente Auskunft geben können.
Liebe Grüße