Es sei folgender Fall angenommen: Herr X erhält eine kompledtt vermietete Immobilie, ca 70 Jahre alt, aus einer Schenkung. Der Vorbesitzer/Schenkende versäumte es, während der Zeit seines Besitzes eine AfA auf das Gebäude geltend zu machen. X investierte nicht unerhebliche Geldbeträge in die Instandsetzung, um das Gebäude auch für die kommenden Jahrzehnte als Wohnhaus zu erhalten. Daher die Fragen:
- hat X eine Chance, eine AfA angerechnet zu bekommen?
- gilt die AfA ab Schenkungstermin, linear auf 40 Jahre mit 2.5%
- wenn nein, wie kann die Gebäudealterung steuerlich sonst geltend gemacht werden?
PS: Dass die Instandsetzungskosten steuerlich absetzbar sind, ist klar - es geht ausschließlich um die AfA!
Danke für die fachkundigen Antwort(en)!