Begründung: §9 Abs.1 S.1 EStG iVm. R 38 Abs.1 S.3,4 LStR
rehi friedrich,
also du solltest das mal lesen, ich zweifle ob du die richtige richtlinie (wo verdammt hast du nur nachgelesen…) erwischt hast. deshalb mal hier der absatz:
(1) Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist der entrichtete Fahrpreis einschließlich etwaiger Zuschläge anzusetzen. Benutzt der Arbeitnehmer sein Fahrzeug, so ist der Teilbetrag der jährlichen Gesamtkosten dieses Fahrzeugs anzusetzen, der dem Anteil der zu berücksichtigenden Fahrten an der Jahresfahrleistung entspricht. Der Arbeitnehmer kann auf Grund der für einen Zeitraum von zwölf Monaten ermittelten Gesamtkosten für das von ihm gestellte Fahrzeug einen Kilometersatz errechnen, der so lange angesetzt werden darf, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern, z. B. bis zum Ablauf des Abschreibungszeitraums oder bis zum Eintritt veränderter Leasingbelastungen. Für den Ansatz der Absetzungen für Abnutzung ist R 44 Satz 3 sinngemäß anzuwenden. 6Abweichend von Satz 3 können die Fahrtkosten auch mit pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nach der höchsten Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festsetzt.
so, aus absatz 3+4 ergibt sich das die tatsächlichen kosten angesetzt werden, also muss rein theoretisch jeder arbeitnehmer der dienstreisen ansetzen will eine gesamte kostenliste parat haben und ein fahrtenbuch um nachweisen zu können, wieviel kosten auf den gefahrenen kilometer entfallen.
nach satz 5 wird dem steuerpflichtigen (ich rede immernoch vom privaten arbeitnehmer) die möglichkeit gegeben, auch pauschal abzurechnen. hierzu ab und an ein neues BMF schreiben veröffentlich, wo pauschalierende sätze stehen (hier die 30ct / km mit pkw).
finde gerade nur das BMF schreiben für die 2001er sätze (58pf), aber das andere gibt es definitiv auch!
mfg vom
showbee