Aktiengewinne und -verluste gegenrechnen ?

Hallo liebe Experten,

wenn Person A im Jahre 2014 mit Aktien, Fonds und Faktorzertifikate mit Verlust
verkauft hat, kann er dies nur mit Gewinne verrechnen lassen, die er im Jahr 2014 getätigt hat ?

Verlust 2014 ca. :  1200 mit Aktien
Gewinn 2014 ca.:  3000 mit Aktien

Gewinn: 3000-1200=  1800 und davon sind 25% Abgeltungssteuer zu verechnen ? Korrekt ?

Oder kann er die Verluste im Jahre 2014 mit Gewinne aus dem Jahr 2015 verechnen lassen ?

Gilt dies auch nur für gattungsgleiche Arten, wie Gewinne/ Verlust aus
Aktien untereinander, oder Zertifiakte untereinander ? Ist dies so
korrekt ?

Danke und Gruß, marsi

Normalerweise ist es auch möglich sogenannte Verlustvorträge für einen gewissen Zeitraum mitzunehmen. Man sollte die Verluste also zumindest auch im Jahr 2015 anrechnen lassen könnenZitat:

„Ein am Jahresende in einem Verrechnungstopf übrig gebliebener Verlust wird von der Bank ins nächste Jahr vorgetragen, verbleibt also im Topf.“

von der Seite: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36…
Weiteres muss man beachten, wenn man die Verluste bei einer Bank einfährt und die Gewinne bei einer anderen. Wenn alles bei einer Bank ist, sollte es ohne weiteres gehen.

wenn Person A im Jahre 2014 mit Aktien, Fonds und
Faktorzertifikate mit Verlust
verkauft hat, kann er dies nur mit Gewinne verrechnen lassen,
die er im Jahr 2014 getätigt hat ?

Ja, wenn er dies bei der gleichen Bank / im gleichen Depot hatte.

Verlust 2014 ca. :  1200 mit Aktien
Gewinn 2014 ca.:  3000 mit Aktien

Wird von der Bank verrechnet. Müßte m. E. automatisch gehen, d. h. daß die Bank die realisierten Gewinne mit den realisierten Verlusten verrechnet und selbst die ggf. angefallene Kapitalertragsteuer berichtigt und ggf. erstattet.

Gewinn: 3000-1200=  1800 und davon sind 25% Abgeltungssteuer
zu verechnen ? Korrekt ?

Ja, soweit die Gewinne und Verluste tatsächlich realisiert wurden.

Oder kann er die Verluste im Jahre 2014 mit Gewinne aus dem
Jahr 2015 verechnen lassen ?

Ja, wenn z. B. Bank A den Verlust hatte und Bank B den Gewinn. Dann wird der Verlust aus Bank A entweder bankintern (Verrechnungstopf) vorgetragen oder auf fristgemäß vorgetragenen Auftrag des Steuerpflichtigen an die Bank ans Finanzamt übergeben. Das stellt den Verlust dann fest.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald