Hallo,
wenn ich den §19(1) richtig gelesen habe, benötigen KleinUN bis 17.500€ Umsatz im 1. Jahr und bis 55.000€ Umsatz im 2. Jahr keine Ust.-ID.
Gleichzeitig verlangen mehrere Internetauktionshäuser ein Impressum mit Angabe der Ust.-ID.
Angenommen der KleinUN handelt nicht mit dem Ausland, sondern nur im Inland und wird nicht über die Ust.grenze gelangen, dann benötigt er keine USt.ID und es erfolgt keine Eintragung dessen im Impessum.
Sehe ich das richtig?
Folgerichtig dürfte er auch keine Ust. bei seinen Artikeln ausweisen.
Nun erscheint es mir fragwürdig (ohne einen § dafür zu kennen).
Eine Preisangabe nebst „exkl. Mwst“ habe ich im Internet, bsp. bei einem der Auktionshäuser, noch nie gesehen.
Kann mir das mal jemand erhellen?
Danke schonmal im Voraus,
Ingo