[Alg] Internethandel ohne USt-ID möglich?

Hallo,

wenn ich den §19(1) richtig gelesen habe, benötigen KleinUN bis 17.500€ Umsatz im 1. Jahr und bis 55.000€ Umsatz im 2. Jahr keine Ust.-ID.

Gleichzeitig verlangen mehrere Internetauktionshäuser ein Impressum mit Angabe der Ust.-ID.

Angenommen der KleinUN handelt nicht mit dem Ausland, sondern nur im Inland und wird nicht über die Ust.grenze gelangen, dann benötigt er keine USt.ID und es erfolgt keine Eintragung dessen im Impessum.

Sehe ich das richtig?

Folgerichtig dürfte er auch keine Ust. bei seinen Artikeln ausweisen.

Nun erscheint es mir fragwürdig (ohne einen § dafür zu kennen).
Eine Preisangabe nebst „exkl. Mwst“ habe ich im Internet, bsp. bei einem der Auktionshäuser, noch nie gesehen.

Kann mir das mal jemand erhellen?

Danke schonmal im Voraus,
Ingo

Hallo,

eigentlich haben wir hier auch ein Forum für Steuerrecht!

Gleichzeitig verlangen mehrere Internetauktionshäuser ein
Impressum mit Angabe der Ust.-ID.

Man kann nur das angeben, was man hat. Nichtmal jeder Regelunternehmer hat eine ID. Diese müssen dann eben ihre normale Finanzamts-Steuernummer angeben.

Folgerichtig dürfte er auch keine Ust. bei seinen Artikeln
ausweisen.

Das ergibt sich aus § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) und sollte strengstens beachtet werden. Weißt man dennoch USt auf Rechnungene etc. aus, muss man diese Falsch ausgewiesene USt dennoch abführen.

Gleichzeitig würde man unseriös daherkommen, weil man Unternehmer-Kunden vorgaukelt aus dem Preis (Brutto) können diese noch Vorsteuer abziehen, dabei ist der Preis Brutto=Netto.

Eine Preisangabe nebst „exkl. Mwst“ habe ich im Internet, bsp.
bei einem der Auktionshäuser, noch nie gesehen.

Na, die Preisangabe ist immer Brutto! Nur wenn man Umsatzsteuer im Preis enthalten hat, wird man das i.d.R. angeben (Bsp. „Im Betrag sind 16% USt enthalten“) um in der Werbung auf Unternehmer eindruck zu machen. Diese können die Sache bspw. dann mit VoSt Abzug kaufen. Regelunternehmer kalkulieren excl. USt.

Der Ausweis „Im Preis ist wegen Anwendung der Regelung § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten“ (oder so) kommt erst auf der Bestellbestätigung und auf der Rechnung. In der Werbung muss das nicht gesondert genannt werden. Sollte man nur machen, wenn man vorrangig Ware/Dienstleistung anbietet, die andere nur als Regelunternehmer anbieten.

Mfg vom

showbee

Ust-Id vs Steuernummer
Hi showbee,

Diese müssen dann eben ihre normale Finanzamts-Steuernummer angeben.

Auf der Rechnung: Ja. Im Impressum: Nein.

Gemäß §6 Teledienstgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/__6.html)istist) lediglich die Angabe der UstID im Impressum vorgeschrieben (sofern man eine solche hat). Die Angabe der FA-Steuernummer ist nicht vorgeschrieben.

Gruß
Bonsai

KleinUN schreiben zwar keine MwSt auf ihre Rechnung,
können aber, wenn es sein muss wohl eine Umsatzsteuer-ID bekommen.

Das wurde hier mal diskutiert:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gleichzeitig verlangen mehrere Internetauktionshäuser
ein Impressum mit Angabe der USt-ID.

Die haben ihren Firmensitz zum Teil im EU-Ausland und für nicht-KleinUN wird die USt-ID dann benötigt.

Gruß JoKu