[Alg] Kann Scheinmitbewohner das Finanzamt wecken?

Hallo,

wenn der Eigentümer einer Wohnung einer Person erlaubt,
sich unter seiner Adresse anzumelden, obwohl sie dort gar nicht wohnt,
sondern nur eine Meldeadresse brauchte: Kann es sein, dass das
Finanzamt davon erfährt und eine heimliche Vermietung vermutet, und
damit Steuerhinzug?

Dankeschön für eure Antworten

Andrea

Das denke ich nicht. Wenn keine Einnahmen erzielt werden, dann gibts auch keine Probleme. Das dort jemand gemeldet ist wird dem Finanzamt auch nicht zugetragen. Probleme kann es geben, wenn die dort wohnende Person evtl. einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen möchte. Da fragen die Finanzbehörden gerne mal beim Meldeamt nach.

Weiterhin sollte man bedenken, dass hier ein Verstoß gegen das Meldegesetz bzw. Melderechtsrahmengesetz oder wie auch immer vorliegt. Und zusätzlich tut dies die Person sicher mit einer bestimmten Absicht. Was hier geplant ist, kann vielfältig sein. Ob das das Sozialamt oder andere Ämter betroffen sind, wer weiß das schon außer der Person selbst und der Person, die mit dieser Meldung dort einverstanden ist.

Wie sagt der Jude: dat is nich janz koscher…

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hi,
fraglich ist natürlich das WARUM dieser geschichte. es gibt fälle, in denen scheinbewohner mit gefakten quittungen wohngeld erwirken wollen oder mietaufwendungen bei doppelten haushaltsführungen geltend machen. es gibt fälle, in den so ein scheinbewohner tatsächlich jemand ist, mit dem eine lebensgemeinschaft vorliegt – das ist für ALG II interessant. soweit für obige zwecke quittungen erstellt wurden, muss man auch mit problemen mit dem finanzamt rechnen.