[Alg] wie Steuerfachangestellte weiterbilden ?

Guten Morgen!
Ich bräuchte bitte mal Hilfe bei folgender Problematik:
Welche ausbildungsanschließenden und erfolgversprechenden Möglichkeiten haben Steuerfachangestellte?
Welche Studiengänge (Berlin) oder andere Möglichkeiten bieten sich an?
Was ist sinnvoll und verspreicht Perspektive?

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung, oder weiß Näheres…
Wäre toll, Danke

Hi,

vor gleicher Frage stand ich vor über 4 Jahren :smile:

Also vorweg: man kann das nur alleine entscheiden. Man muss seine eigenen Neigungen genau prüfen und ggf. mal in die ein oder andere Vorlesung reinschauen (ist kostenlos) und sich ggf. erst dann entscheiden. Wenn man jetzt noch nicht entschieden hat und dass erst bis Mitte Januar machen will/muss oder gar bis Mitte Juli, dann bleibt genügend Zeit mal ab und an in diverse Vorlesungen reinzuhören und ggf. Skripten (kostenlose vom Prof. bzw. zu Kopierkosten) zu besorgen und durchzugehen.

Was natürlich bei STEUER-RECHT immer geht sind die Klassiker BWL und Jura (FU, HU). Wenn man für Jura einen gewissen Faible hat aber 6-7 Jahre weiterlernen scheut kann man auch an einer FH Wirtschaftsrecht (FHTW) lernen. Ansonsten bieten sich natürlich WiWi an FU, HU und FHTW an

Hier sollte man allerdings auch seine eigene Zukunft im Auge behalten. FH Studium ist eben kein Universitätsstudium, das hat Vor- und Nachteile. Vorteil: man ist mehr in verschulter Form, hat Stundenpläne und muss sich weniger selber kümmern. Nachteil: eben nur FH, keine Promotion möglich und man muss eben immer mit einem „Voll-BWLer“ bzw. „Voll-Juristen“ bei der Bewerbung konkurrieren.

Wenn man gar kein Vollzeitstudium ins Auge fasst, dann wäre auch der Weg BiBu/Fachwirt/Steuerberater möglich.

Es gibt viele Möglichkeiten.

mfg vom

showbee

Erst einmal danke für die schnelle und umfangreiche Antwor! Hatte schon Angst vor dummen Kommentaren…

Wofür hast du dich denn entschieden und weißt du evtl. etwas von anderen und ob die/du damit glücklich wurden???

Mein Ziel wäre halt, später am Besten in die Selbstständigkeit zu gelangen bzw. strebe ich doch an, später möglichst ausreichend Geld zu verdienen…

Evtl. noch ein Tipp, wo ich Informationen bekommen kann?

Ich habe auch noch einen Termin bei der Berufsberatung, habe nur Angst, dass die eigentlich von meinem Berufszweig nichts versteht…

LG und danke nochmal!!!

neben Jura und BWL besteht noch die Möglichkeit in den gehobenen Dienst der Finanzverwaltung einzusteigen. Das Studium ist zumindest was Steuerrecht angeht, das non-plus-ultra. Der Nachteil ist natürlich, das nur begrenzt BWL und Zivilrecht vermittelt wird. Bei den Beraterprüfungen tendieren die Durchfallquoten für Dipl.-Finanzwirte jedoch gegen Null.

Gruß
Sven

neben Jura und BWL besteht noch die Möglichkeit in den
gehobenen Dienst der Finanzverwaltung einzusteigen. Das
Studium ist zumindest was Steuerrecht angeht, das
non-plus-ultra. Der Nachteil ist natürlich, das nur begrenzt
BWL und Zivilrecht vermittelt wird. Bei den Beraterprüfungen
tendieren die Durchfallquoten für Dipl.-Finanzwirte jedoch
gegen Null.

Hi,

nachteil der Studiengänge zum Dipl. Fin.wirt. FH ist jedoch, dass die Finanzverwaltung i.d.R. nur Personen aufnimmt, die noch keinerlei andere Ausbildung haben, weil gerade Landesverwaltung auch darauf bedacht ist die Ausbildungsquote zu erhöhen. Gerade mit fachlicher Vorbildung kommt man in diese Studiengänge nicht rein, weil sie auf Null Vorahnung ausgerichtet sind und natürlich auf die Tätigkeit in der FinVerw / Laufbahn zugeschnitten sind. Auch das Argument, man wolle bei der FinVerw arbeiten zählt nicht, da man sich natürlich auch mit anderen Ausbildungen bewerben kann.

Mfg vom

showbee

Wofür hast du dich denn entschieden und weißt du evtl. etwas
von anderen und ob die/du damit glücklich wurden???

Hallo,

schon mal in meine Vika geschaut?

Mein Ziel wäre halt, später am Besten in die Selbstständigkeit
zu gelangen bzw. strebe ich doch an, später möglichst
ausreichend Geld zu verdienen…

ahhh. die Klassiker. Dann wird natürlich jeder Fast-Food-BWL Studium mit anschließendem Steuerberaterexamen empfehlen. Problem: BWL liegt nicht jedem und „Steuern“ macht im Hauptstudium max. 1/3tel aus (also gerade mal 1/6tel des ganzen Studiums)!

Ergo: Eigeninformation anhand Selbsttest in der Vorlesung: Kann ich mir vorstellen das Fach … Statistik, Makroökonomie, Informatik, Management, Erbrecht, Zivilprozessrecht, Sprachen, Geschichte … zu lernen? Such dir aus den aktuellen Vorlesungsverzeichnissen der Fakultäten mal 2-3 Grundstudiumsvorlesungen raus und besuche mal 1-2 Vorlesungen, danach bist du schlauer. Also bspw. BWL und Jura.

Mfg vom

showbee

Hi,

nachteil der Studiengänge zum Dipl. Fin.wirt. FH ist jedoch,
dass die Finanzverwaltung i.d.R. nur Personen aufnimmt, die
noch keinerlei andere Ausbildung haben, weil gerade
Landesverwaltung auch darauf bedacht ist die Ausbildungsquote
zu erhöhen. Gerade mit fachlicher Vorbildung kommt man in
diese Studiengänge nicht rein, weil sie auf Null Vorahnung
ausgerichtet sind und natürlich auf die Tätigkeit in der
FinVerw / Laufbahn zugeschnitten sind. Auch das Argument, man
wolle bei der FinVerw arbeiten zählt nicht, da man sich
natürlich auch mit anderen Ausbildungen bewerben kann.

Mfg vom

showbee

Ich habe gerade den Studiengang hinter mich gebracht und da waren einige Steuerfachangestellten in meinem Jahrgang; sogar ein Bibu. Die Finanzverwaltung reduziert derzeit die Ausbildungsquoten sehr stark. Die Abschlussjahrgänge der Länder haben oftmals noch eine Stärke von 250 Leuten, während die folgenden Jahrgänge nur noch 70 Mann stark sein werden.

Da ich aber gerade lese, dass sich der Threadersteller sowieso selbstständig machen möchte würde ich auch eher ein BWL Studium empfehlen oder ein Jura-Studium, je nachdem was mehr zusagt.

Da möchte ich mal betonen, dass normalerweise eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten (war das nicht früher Steuergehilfe?) weder Abitur noch Fachhochschulreife voraussetzt. Normale Bewerber dürften die mittlere Reife haben. Diese Leute sollten hier auch Beachtung finden.

Nur wenige Eliteleute (wie showbee) haben das Glück oder Pech gehabt, diese Ausbildung mit Abiturabschluss absolvieren zu dürfen/müssen, weil wohl aufgrund des schlechten Abiturzeugnisses ein Studiengang nicht sogleich erfolgen konnte. :smile:

Ein Steuerfachangestellter, der ein Fuchs ist und es sich zutraut, kann jedoch lt. StBerG nach 10 Jahren Berufstätigkeit den Angang zur Steuerberaterprüfung erwägen. Ein Steuerfachwirt muss m. E. mindestens 7 Jahre tätig gewesen sein. Ein Dipl. Finanzwirt muss mindestens ebenfalls 7 Jahre (jedoch als Sachbearbeiter) im Finanzamt tätig sein. Nach 15 Jahren und im Ruhestand kann jedoch auch dieser sich ohne Prüfung zum Steuerberater berufen (oder wie das heißt) lassen.

Für einen Eintritt in Landesverwaltungen dürfte das Problem sein, dass der Staat möglichst viel von seinen Beamten haben möchte, es wäre somit teils zu kostenintensiv, bspw. 30-jährige auszubilden. Deshalb gibt es lt. Beamtengesetz auch Altershöchstgrenzen. Ein lustiges Beispiel bietet Hessen: dort wurden Forstwirte zu Finanzwirten mittlerer Dienst ausgebildet und Förster zu Beamten gehobener Dienst, weil dort im Forstbereich ein sogenannter personeller Kahlschlag (hehe) erfolgt ist.

Nur wenige Eliteleute (wie showbee) haben das Glück oder Pech
gehabt, diese Ausbildung mit Abiturabschluss absolvieren zu
dürfen/müssen, weil wohl aufgrund des schlechten
Abiturzeugnisses ein Studiengang nicht sogleich erfolgen
konnte. :smile:

Hallo Oerdiz,

da hast du wohl keine praktischen Erfahrungen! Das Gros der Azubis
zum Steuerfachangestellten hat Abitur, weil der Ausbildungsgang für
„Realschüler“ wohl kaum schaffbar ist. Als ich 1999 anfing waren in
den 4 Berufsschulen von Berlin und Brandenburg jeweils 40 Azubis,
also 160 Gesamt. Davon haben 130 die Ausbildung geschafft und davon
waren knapp 120 mit Abitur.

Es ist wohl also ein Märchen, dass Ausbildungen nur „nicht-
Abiturienten“ machen.

Btw: Wenn jeder Abiturient nur deshalb studiert, weil es irgendein
Fach gibt, welches ihn aufnimmt, dann hat man den Sinn des Studiums
nicht erkannt. Leider verbrät viel Jugend ihre Zeit mit sinnlosen
Studiengängen und merkt erst nach dem Abschluß, dass dieser NICHTS
für die berufliche Zukunft bringt.

Aber das führt langsam off Topic, die sei nur gesagt, dass ich aus
anderen Gründen nicht sofort studiert habe.

Gruß vom

showbee

Da muss ich jetzt nochmal!!!

Da möchte ich mal betonen, dass normalerweise eine Ausbildung
zum Steuerfachangestellten (war das nicht früher
Steuergehilfe?) weder Abitur noch Fachhochschulreife
voraussetzt. Normale Bewerber dürften die mittlere Reife
haben. Diese Leute sollten hier auch Beachtung finden.

Hallo erst einmal!!!
Da muss ich völlig auf showbee eingehen, denn diese Ausbildung ist für andere als Realschüler gar nicht mehr zu bewältigen (Ausnahmen bitte sehr) und selbst für Realschüler ist es mittler Weile ein ausgewachsener Kraftakt.
Der Großteil der Azubis haben Abitur und das ist auch das Beste - für die gibt es ja dann auch die Ausbildung komprimiert in 2 1/2 Jahren!!!
Und: Auch ich habe eben dieses Abitur - wie alle in meiner Klasse!!!

Nur wenige Eliteleute (wie showbee) haben das Glück oder Pech
gehabt, diese Ausbildung mit Abiturabschluss absolvieren zu
dürfen/müssen, weil wohl aufgrund des schlechten
Abiturzeugnisses ein Studiengang nicht sogleich erfolgen
konnte. :smile:

Stimmt auch nicht! Wie schon erwähnt, absolvieren mittler Weile die Meisten diese Ausbildung mit Abitur und bei vielen - wie auch bei mir - liegt ein annehmbares Abitur (2,1) vor, aber sie hatten keine Lust evtl. 1-2Wartesemester rumzusitzen!!!
Dann lieber sinnvoll ausbilden lassen und darauf beim Studium aufbauen - dann kommt man nicht „dumm“ an die Uni, hat Berufserfahrung und kann nebenbei obendrein die Uni selbst finanzieren!!!
Also doch sehr sinnvoll!!!

Also - stimme showbee voll und ganz zu!!!

Danke trotzdem und LG, DANI

Da möchte ich mal betonen, dass normalerweise eine Ausbildung
zum Steuerfachangestellten (war das nicht früher
Steuergehilfe?) weder Abitur noch Fachhochschulreife
voraussetzt. Normale Bewerber dürften die mittlere Reife
haben.

forget it - wir stellen nur abiturienten ein, weil die erfahrung gezeigt hat, dass 80% der realschüler mit der materie überfordert sind - wenn sie es trotzdem packen, dann enden die meisten in der buchhaltung oder beim lohn

Abiturzeugnisses ein Studiengang nicht sogleich erfolgen
konnte. :smile:

es soll auch junge menschen geben, die vor dem studium bewusst eine ausbildung machen um entsprechende vorkenntnisse zu erlangen und auch abgesichert zu sein

gruß inder

Wenn das euren Gefilden der Fall ist, so mag das sein. Ich weiß nur, dass hier ein etwas aufgestockter Beruf der ehemaligen Steuergehilfen vorliegt und in meiner schönen Gegend ist das eine Ausbildung hauptsächlich für Realschüler so wie auch Verwaltungsfachangestellter.

Selbst in der Ausbildung zum mittleren Beamtendienst in der Steuerverwaltung als Finanzwirt findet man zu 90% Realschüler. Und mir möchte doch nun niemand erzählen, dass die Ausbildung zum Steuerfachangestellten höherwertiger ist als im mittleren Dienst der Steuerverwaltung.

Aber bitte, jedem seine Meinung, jeder weiß das, wo er Erfahrung hat, das muss aber nicht allgemeingültig sein.

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Dipl.-Finanzwirte können schon nach 3 Jahren Praxis die Beraterprüfung ablegen. 7 Jahre sind Steuerfachwirt und Bilanzbuchhalter.

Selbst in der Ausbildung zum mittleren Beamtendienst in der
Steuerverwaltung als Finanzwirt findet man zu 90% Realschüler.

auch im mittleren Dienst geht der Trend zum Abitur (zumindest in Nds.). Realschüler wenn dann nur mit höherer Handelsschule. Dementsprechend schlecht sind dann aber auch die Ergebnisse.

Dipl.-Finanzwirte können schon nach 3 Jahren Praxis die
Beraterprüfung ablegen. 7 Jahre sind Steuerfachwirt und
Bilanzbuchhalter.

Ich meinte hier den Dipl Finanzwirt (FH), der für den gehobenen Dienst der Finanzverwaltung ausgebildet wird. Und der fällt nicht unter § 36 (1) Nr. 2 StBerG sondern unter § 36 (2) Nr. 2 StBerG

Ich meinte hier den Dipl Finanzwirt (FH), der für den
gehobenen Dienst der Finanzverwaltung ausgebildet wird. Und
der fällt nicht unter § 36 (1) Nr. 2 StBerG sondern unter § 36
(2) Nr. 2 StBerG

Das ist nicht richtig, er fällt sehr wohl unter § 36 Abs. 1 Nr. 2 StBerG. Es ist schließlich ein Fachhochschulstudium, dass 6 Semester dauert und als rechtswissenschaftlich bzw. betriebswirtschaftlich angesehen wird.
Das ganze steht auch direkt auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer (leider kann ich keinen Direktlink angeben, da dies gesperrt ist) unter „Wie werde ich …??“ => „Fragen und Antworten“ => „Teil 3“ und dort die Frage 6.

§ 36 Abs. 2 Nr. 2 StBerG betrifft die Leute, die den Aufstieg aus dem mittleren Dienst in den gehobenen Dienst gemacht haben und dementsprechend kein Dipl.-Finanzwirt (FH) sind.

Gruß
Sven

Die Ansicht kann ich nicht teilen.

Dort steht außerdem:

Allerdings gehen wir davon aus, dass in Ihrem Fall eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 2 StBerG in Betracht kommen müsste.

Die wissen es anscheinend selbst nicht so genau.

http://www.hmdf.hessen.de/internethmdf/binarywriters…

Auch diese Broschüre gibt nicht viel her. Nach meiner Ansicht erfüllt ein Verwaltungsfachhochschulstudium zur gehobenen Beamtenlaufbahn nicht die Voraussetzungen des § 36 (1) Nr. 2 StBerG, weil wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung nur nebensächlich ist.

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