Als Student Arbeitszimmer absetzen?

Hallo zusammen,

darf ein Student, der seine Diplomarbeit schreibt, sein Arbeitszimmer zuhause absetzen? Normalerweise hat man ja ein Zimmer an der Uni, wo man arbeiten kann, aber in diesem Fall gibt es keins. (zu viele Studenten, zu wenig Zimmer)
Würde das klappen, mit Unterschrift des Betreuers dass kein Arbeitsraum an der Uni zur Verfügung stand?
Wäre toll, denn der Student hat schon wirklich nicht viel Geld und ist froh über jeden Euro!

Dankeschön
Lars

Wäre toll, denn der Student hat schon wirklich nicht viel Geld
und ist froh über jeden Euro!

Wenn das so ist, dann zahlt der Student sowieso keine Steuern (Verdienst unterhalb der zur Besteuerung notwendigen Einkommensgrenze), und kann demzufolge nix absetzen.

Dankeschön
Lars

Bitte.

Erdbeerzunge

Wenn das so ist, dann zahlt der Student sowieso keine Steuern
(Verdienst unterhalb der zur Besteuerung notwendigen
Einkommensgrenze), und kann demzufolge nix absetzen.

Also ohne jetzt hier die komplette fiktive Lebenssituation des Studenten S darzustellen, sei gesagt dass er zwar über der Freigrenze verdient, aber aus versch. Gründen (Ü30 d.h. 150€ KV jeden Monat, Zahlungen an überschuldete Eltern etc.) trotzdem auf jeden Euro angewiesen ist.

So einfach ist die Frage leider nicht zu beantworten! :wink:

Gruß
Lars

Hat der Student Steuern gezahlt?

Ja: Dann Steuererklärung machen und die zuviel gezahlten Steuern werden erstattet.

Nein: Dann keine Steuererklärung nötig, weil dann auch keine Steuern erstattet werden.

Kleiner Hinweis: Das Finazamt erstattet nur Steuern, aber weder Werbungskosten noch Sonderausgaben etc. pp.

VG
e

Hat der Student Steuern gezahlt?

Ja: Dann Steuererklärung machen und die zuviel gezahlten
Steuern werden erstattet.

Ja klar, sonst wäre die Frage irgendwie sinnlos. :wink:
Dass keine Steuern bezahlt wurden, ist ein von Erdbeerzunge gestreutes Gerücht.

Die Frage ist halt, ob es im vorliegenden Fall gestattet wäre, bei der Steuererklärung das Arbeitszimmer grundsätzlich von der Steuerlast abzuziehen.
(schon klar, alles nur anteilig usw. die Frage ist nur ob es prinzipiell hier geht, denn viele können ja ihr Arbeitszimmer überhaupt nicht absetzen, deshalb frage ich)

Besten Gruß
Lars

Hat der Student Steuern gezahlt?

Ja: Dann Steuererklärung machen und die zuviel gezahlten
Steuern werden erstattet.

Ja klar, sonst wäre die Frage irgendwie sinnlos. :wink:
Dass keine Steuern bezahlt wurden, ist ein von Erdbeerzunge
gestreutes Gerücht.

Nö, das ging bisher aus dem geschilderten Sachverhalt nicht eindeutig hervor.

Die Frage ist halt, ob es im vorliegenden Fall gestattet wäre,
bei der Steuererklärung das Arbeitszimmer grundsätzlich von
der Steuerlast abzuziehen.

Nicht von der Steuerlast, sondern entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben, sofern es wirklich ein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne ist.

http://www.steuertipps.de/lexikon/arbeitszimmer

VG
e

1 Like

Nicht von der Steuerlast, sondern entweder als Werbungskosten
oder als Sonderausgaben, sofern es wirklich ein Arbeitszimmer
im steuerlichen Sinne ist.

Schon klar, aber genau das wäre ja genau meine Frage, ob es nun ein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne ist.
Eine Diplomarbeit stellt natürlich den Arbeitsmittelpunkt dar, aber normalerweise haben Studenten sicherlich kein Anrecht auf Absetzung der Kosten eines Arbeitszimmers, deshalb die Nachfrage.

Danke
Lars