Hallo Experten,
wenn aus der vorübergehenden Berufstätigkeit im Ausland eine kleine Altersrente einer ausländischen Versicherung anfällt, ist diese Rente in Deutschland zu erklären? Gibt es dafür einen speziellen Steuersatz?
Gruß und Dank
Franz
wenn aus der vorübergehenden Berufstätigkeit im Ausland eine
kleine Altersrente einer ausländischen Versicherung anfällt,
ist diese Rente in Deutschland zu erklären?
Ja
Gibt es dafür
einen speziellen Steuersatz?
Nein
,
wenn aus der vorübergehenden Berufstätigkeit im Ausland eine
kleine Altersrente einer ausländischen Versicherung anfällt,
ist diese Rente in Deutschland zu erklären?
Ja.
Wo in der Steuererklärung ist allerdings über das jeweilige DBA und über den Rentezahler zu klären
Gibt es dafür
einen speziellen Steuersatz?
vielleicht ja, nämlich den für Progressionsvorbehalt