Altersversorgung gleich Arbeit ?

Hallo,

warum verarbeitet das Finanzamt eigentlich bei der Einkommensteuer von Rentnern die „Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung“ z.B. aus einem Industriebetrieb, die in Anlage R eingetragen wurden, als „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“? Ist das für den Steuerzahler günstiger? Es wird doch sowieso die gesamte Leistung versteuert.

Gruß
Pauli

Beamte, Pensionäre und U-Kassen
Servus,

es sind ganz schlicht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Wenn man sie in Anlage V eintrüge, würden dadurch ja auch keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung draus.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Blumepeder,

danke für Deine Antwort. Warum aber wird bei gleicher Bezeichnung, also „Leistung der betrieblichen Altersversorgung“, die aber von der VBL kommt, diese Leistung, eingetragen in Anlage R, nicht zur selbständigen Arbeit?

Gruß
Pauli

Einkunftsarten
Servus,

der Steuerpflichtige hat keine Option, seine Einkünfte den Einkunftsarten zuzuordnen, die ihm günstig oder passend scheinen.

In §§ 13 bis 23 EStG ist aufgezählt, welche Einkünfte zu welcher Einkunftsart gehören. Im vorliegenden Fall steht Näheres in § 19 EStG.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Hallo Blumepeder,

danke für Deine Info, die ist mir ein Sternchen wert,

Gruß
Pauli