Hallo zusammen,
demnächst erhöht eine Gemeinde den Grundsteuer-Hebesatz enorm.
Das Widerspruchsverfahren soll erst 2016 wieder eingeführt werden. Deshalb ist gegen den Grundsteuerbescheid nur eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Die Chancen stehen sehr schlecht, durch eine Klage den Grundsteuerbescheid abzuwehren.
Ist es möglich, beim Finanzamt gegen einen Grundsteuermessbescheid vorzugehen, der beim Bezug des Gebäudes erlassen wurden?
In der „Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts“ des Finanzamtes wurde vor vielen Jahren u. a. folgendes erfragt/erklärt:
– keine besonderen Einrichtungen (z. B. Schwimmbecken, Tennisplatz)
– Grundstück nicht nachhaltig für Reklamezwecke gegen Entgelt genutzt
– kein Intarsienparkett
– keine Wand- und Deckenvertäfelung
– keine Garagenheizung
– Es liegen keine Umstände vor, die den Wert des Grundstücks/Gebäudes beeinflussen.
Die Gemeinde schrieb vor vielen Jahren kurz nach Bezug des Hauses, die Entscheidung des Finanzamtes zum Grundsteuermess- und Einheitswert könne ausschließlich beim Finanzamt angefochten werden. Damals wurde die Entscheidung nicht angefochten, weil Beeinträchtigungen noch nicht vorhanden waren. Das müsste aber nicht ausschließen, dass ein Bescheid angefochten werden kann, wenn inzwischen Umstände vorliegen, die den Wert des Grundstücks/Gebäudes negativ beeinflussen.
Beispiele der Beeinträchtigungen (Diese wurden in örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht!):
– großflächig defekte und fehlende Gehwegplatten
– Abbau vieler Straßenlaternen
– Straßenreparaturen erfolgen oft gar nicht oder nach sehr langer Zeit.
– Mehrere bisherige Radwege wurden erneuert und dann für Radfahrer gesperrt. Dadurch müssen
Radfahrer durch Schlaglöcher der nicht erneuerten Straßen fahren.
– Die neu gebaute Stadthalle ist seit mehreren Jahren wegen Sicherheitsmängeln geschlossen.
– Die kurz vor Eröffnung befindliche Bücherei mit VHS ist anscheinend zu klein. 300.000 Medien sollen
zum Umzug entsorgt werden – das sind mehr, als am neuen Standort bleiben. Erst jetzt stellte man fest, dass ein bisheriges VHS-Gebäude weiter benötigt wird.
– Ein Atommülllager soll erst in einigen Jahren geräumt werden.
– mehrere geschlossene Hallen- und Freibäder
– Ein als Ersatz zugesagtes Naturfreibad kommt mangels Betreiber nicht.
– Nicht mehr gewünschte Politiker wurden Vorstände in Gemeinde-Gesellschaften bzw. -Betrieben (Z. B.
3 statt eines Geschäftsführers bei einem Betrieb. Einer davon wurde bei der DRV für fast 2 Millionen Euro nachversichert.).
– Ein anscheinend auf eigenen Wunsch vorzeitig freigestellter Vorstand einer Gemeinde-Gesellschaft
verließ diese mit einer Abfindungsvereinbarung – wohl 3 Millionen Euro.
– Ein anderer Vorstand soll im neuen 5-Jahres-Vertrag 80.000 Euro jährlich mehr bekommen.
Das sind 400.000 Euro. Aber für Rauchmelder im örtlichen ÖPNV fehlen 450.000 Euro.
– Es wurden neue Parkbuchten gebaut, in denen kein Straßenkehrfahrzeug reinigen kann.
– Langjährige Weigerung der Nachbargemeinde des notwendigen Neubaus einer Enklave-Brücke
(derzeit mehr als 35 Verkehrszeichen nahe und auf der ca. 100 m langen, baufälligen
Brücke!).
– Wegen dieser Brücken-Nutzungsbeschränkung Kürzung einer Schnellbuslinie und Busumleitungen mit je 1/4 Stunde längerer Fahrzeit.
– Hauptpunkt: Bahnlärm insbesondere nachts und an Sonn- und Feiertagen nach Erweiterung und
Wiedereröffnung einer Eisenbahnstrecke sowie schadhafter Gleis- und Unterbau;
dadurch Schäden in Wohnhäusern. Dieser Punkt ist umfangreicher als hier genannt.
Kann man beim Finanzamt wegen dieser Beeinträchtigungen den Grundsteuermessbescheid anfechten? (––> „Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts“: Damals erklärt: Es liegen keine Umstände vor, die den Wert des Grundstücks/Gebäudes beeinflussen.“ ––> „Folgende Umstände liegen jetzt vor: …“)
Gruß
Black Eddy