Anfrage

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein großes Problem. Da ich vom Thema Steuern nicht wirklich viel Ahnung habe und auch keine Steuerbücher besitze wollte ich fragen ob Sie mir weiterhelfen könnten.

Ich suche Antworten (mit Beweis, also welches Gesetzt bzw welcher § usw) auf folgende Fragen

Das Finanzamt Berlin Mitte gab den ESt-Bescheid 02 betreffend K am 6.10.04 mit einfachem Brief zur Post. Gegen diesen Bescheid legte K mit Schreiben vom 18.1.05 Einspruch – ohne weitere Begründung – ein, der dem Finanzamt Berlin Mitte am 19.1.05 einging. Das Finanzamt teilte K mit, dass der Einspruch verspätet sei. Darauf antwortete K, dass er am 9.11.03 plötzlich bettlägerig erkrankte und in der Zeit vom 10.11.04 bis 17.12.04 im Krankenhaus war. Nach seiner Entlassung am 17.12.04 vormittags war er nur 3 Tage zu Hause, um dann eine 1 wöchige Erholungsreise anzutreten. Seit dem 27.12.04 sei er wieder berufstätig. K stellt zugleich einen Antrag auf Widereinsetzung. Die Angaben von K sind zutreffend. Wie wird das Finanzamt entscheiden?

Der Geschäftsführer einer GmbH gibt zwar die Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht am 10.12.05 ab, bezahlt die geschuldete Lohnsteuer (5.000 Euro) jedoch nicht, obwohl noch Geldmittel in Hohe von 8.000 Euro vorhanden gewesen wären. Später geht die GmbH in Insolvenz. Konsequenzen für den Geschäftsführer?

C. Hubert Witzig, geb. am 2.3.1936 in Seelow, wohnt in der tiefsten Brandenburger Provinz, nämlich in Gottesgabe, im von Mücken nur so wimmelnden Oderbruch. Er wird mit seiner Ehefrau Ludmilla, einer Deutsch-Russin, die am 1.12.1938 in Nowosibirsk geboren wurde, mit der er seit 20 Jahren verheiratet ist, zusammen veranlagt. Aus den Büchern und Unterlagen der Eheleute Witzig ergibt sich für 2008 folgendens:

  1. Hubert erzielte aus seiner Tätigkeit als Handelsvertreter für Damenunterwäsche und Büstenhalter, die zuvor alle an Ludmilla ausprobiert wurden, einen Gewinn von 15.000 Euro.

  2. Hubert ist neben drei anderen Gesellschaftern an einer OHG beteiligt. Der OHG Gewinn betrug zusammen 10.000 Euro. Hubert ist zu ¼ an der OHG beteiligt.

  3. Hubert hat am 11. Januar 2002 in Seelow ein kleines Mehrfamilienhaus, das 1964 errichtet wurde, für 100.000 Euro erworben. Auf den Grund und Boden entfallen 20.000 Euro. Die Mieteinnahmen haben 8.500 betragen. Als Werbungskosten werden nach § 7 Abs. 4 EStG geltend gemacht:

Grundsteuer 750 Euro
Zinsen 3.550 Euro
Reparatur 40 Euro
andere Werbungskosten 1.100 Euro

  1. Ludmilla ist Rechtsanwältin mit dem Interessenschwerpunkt Untreue. Die Betriebseinnahmen haben 30.000 Euro und die Betriebsausgaben 16.000 Euro betragen. Ludmilla Witzig ermittelt ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Neben den eingegangenen Rechnungen hat Ludmilla am 31.12.2008 Forderungen in Höhe von 10.000 Euro, von denen wegen der Insolvenz eines Kunden 2.500 Euro (20% Konkursquote) zweifelhaft sind, sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 20.000 Euro. Ferner stellt die Rechtsanwältin fest, dass sie am 1.7.2008 die Versicherungsbeiträge für die Berufshaftpflicht für den Zeitraum vom 1.7.2008 bis 30.6.2009 in Höhe von 1.000 Euro bezahlt und vollständig als Betriebsausgaben erfasst hat. Frau Witzig ist schließlich am Einzelunternehmen „Russ In- und Export“ des Russen Piotr Jelzin als atypische stille Gesellschafterin mit Sitz in Magdeburg beteiligt. Ihr Gewinnanteil hat 2.750 Euro betragen. Abzugsfähige Aufwendungen fielen für Fahrtkosten zur Gesellschafterversammlung im Mai 2008 (75 km einfache Fahrt) an.

Berechnen Sie die Summe der Einkünfte der Eheleute Witzig für 2008.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

Haben Sie vielen Dank im voraus.

Paisy05

Lieber Paisy05,

sehr witzig. Ein Sachverhalt an dem man mindestens
zwei Stunden zur Klärung sitzt. Da empfehle ich den
Besuch bei einem Steuerberater mit Humor. Das macht mehr Sinn, als bei wer weiß was.

Viele Grüße

Cornelia Kisslinger-Popp
Steuerkanzlei Kisslinger-Popp

Ich mache mich schlau, aber dies wird ein wenige dauern. Viele Fragen, viele Antworten.

Bitte etwas Geduld, melde mich auf jeden Fall.

Gruß
suse

Hallo !
Die Antworten sind leider zu umfangreich, um sie mal so eben in diesem Forum zu beantworten.
Sind das Klausuraufgaben ?
LG