Vorsicht mit grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen!
Hallo Sherri,
vermutlich handelt es sich um das französische „Gardinengeld“.
Es fällt auf, dass hier offenbar deutsche Lohnsteuer einbehalten worden ist (bei einem nach französischem Recht abgerechneten Gehalt ließe sich steuerpflichtig / steuerfrei nicht unterscheiden, weil es dort keinen Lohnsteuerabzug gibt), aber gleichzeitig nach französischem Recht abgerechnet wurde. Es kann nur eines von beiden stimmen.
Es muss also, bevor irgendwo irgendwelche Steuererklärungen eingereicht werden, geklärt werden, in welchen Ländern unbeschränkte Steuerpflicht besteht, welches als Ansässigkeitsstaat im Sinn des DBA gilt und ob bei einer eventuellen beschränkten Steuerpflicht die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger auf Antrag möglich ist.
Zum „Gardinengeld“: Wenn es nicht ohnehin auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist (das ist noch ein Hinweis auf eine fehlerhafte Abrechnung oder eine fehlerhafte Behandlung der Situation durch den Steuerpflichtigen), ist es völlig egal, ob es in dem Jahr, in dem die Umzugskosten dargelegt werden, von diesen abgezogen wird, oder ob es im Folgejahr als erstatteter Betrag, der die Werbungskosten übersteigt, erklärt wird. Wichtig ist, dass es erklärt wird, und einfacher ist es, wenn man es im Jahr der Umzugskosten von diesen absetzt - damit vermeidet man lästige Korrespondenz mit dem deutschen Fisc.
Schöne Grüße
MM