Angestellt und Selbstständig in einem Jahr

Hallo Freunde,
ich bin seit dem 01.10.12 Selbsständig bei einer Bausparkasse.Vom 01.01.2012 bis 30.09.2012 war ich dort angestellt. Brutto habe ich ca. 1600€ als Angestellter verdient.Seit dem 01.10.12 bekomme ich ca. 2200€ und zusätzlich noch unbestimmte Proviosionsauszahlungen von der Tätigkeit als Angestellter.

Meine Frage wäre nun, mit welchen Steuern muss ich ungefähr rechnen, um mir diesen Betrag zur Seite zu legen und wie werden die noch ausgezahlten Beträge von der angestellten Tätigleit berücksichtigt (bekomme diese schon versteuert ausgezahlt).

Hallo Ratsuchender,
diese Einschätzung ist natürlich schwierig, da jede Menge Rahmendaten fehlen, wie zB Familienstand, Kinder etc ebenso Sonderausgaben und Betriebsausgaben zur Selbständigkeit. Rein formell geschätzt bei den genannten Bezügen und der Annahme weiterer EUR 4.000,00 Abzugsbeträge ergibt sich ungefähr eine Steuerlast von EUR 2.000,00 bei der natürlich noch die einbehaltene Lohnsteuer gegenzurechnen ist.
Die nachgezahlten Provisionen gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, es dürfte sich dabei ja um Bestandsprovisionen und ähnliches handeln, es sei denn die Beträge würden rein arbeitsrechtlich nicht zustehen und nur aufgrund der weiter bestehenden vertraglichen Beziehung gezahlt. Der (Ex)Arbeitgeber muss diese Provisionen zum Lohnkonto nehmen und in seinen Lohnsteuerdaten mit berücksichtigen. Sie sind zwar lohnversteuert, gehören dann aber auch zur Einkommensteuererklärung.
Ich hoffe, diese kurze Ausführung ist ausreichend, ansonsten bitte nachfragen.
Viele Grüße und Alles Gute

bin ledig ohne Kinder,also muss ich mit ca 500€ Steuerlast pro Monat rechnen :wink: Ich benötige für bzw überlege mir für das Büro einen Bildschirm,Maus + Tastatur,ein Bild ein weitere Dekomaterialen und weiteren Bürobedarf ggf mobiler Drucker,sowie ein Handy zu holen,da es mich nervt,wenn ich meine private Handynummer herausgebe. Macht es mehr sinn dies 2013 zu tun oder ist es egal ?

Danke für die Antworten :wink:

Hallo Magenhagen,
die von mir angegebene Steuerlast bezieht sich insgesamt auf das ganze Jahr und ist die festzusetzende Steuer, grob geschätzt. Von den 2000 EUR sind noch die Lohnsteuerbeträge der Monate vorher abzuziehen, die bereits beim Lohn einbehalten worden sind. So kann es auch sein, dass die Steuernachzahlung nur gering ausfällt. Hinsichtlich der weiteren Kosten stellt sich vor einer Entscheidung die Frage, wie die Einkünfte im Folgejahr ausfallen werden. Danach gilt zu entscheiden, wo die stärkere steuerliche Entlastung durch die geplanten Kosten eintritt.
Viele Grüße

Was Du an Steuern zu zahlen hast, das hängt weitgehend von Deinen persönlichen Verhältnissen, Deinen Kosten und Deinen Gesamteinkünften incl. der Provisionen ab, aber wenn Du auf der sicheren Seite Sein willst, schau einfach, was Dein Arbeitgeber früher, als Du noch Angestellter warst, monatlich an Steuern für Dich am das Finanzamt abgeführt hat und rechne ca. 50 % davon drauf. Hast Du also früher beispielsweise Euro 300 an Steuern gezahlt, dann lege jetzt monatlich Euro 450,00 an die Seite. Du weißt sicher, dass Du - auch wenn Du heute einen Vertrag als selbständiger Handelsvertreter hast, Du aber dieselbe Arbeit leistest wie zuvor, Du mit Sicherheit in Falle eines Konfliktes mit der Bausparkasse, noch immer Deine Rechte als Arbeitnehmer geltend machen könntest, samt Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitsbezahlung sowie die Übernahme der kompletten Sozialversicherungsbeträge. Wenn Du noch immer den selben Aufgabenbereich hast, den auch Festangestellte bei Deinem Auftraggeber ausüben und Du auch nicht für mehrere Bausparkassen arbeiten darfst, dann bist Du „Scheinselbständiger“ und durch das Gesetz geschützt.