Hallo,
in 2010 war ich von Januar bis September in England angestellt, also weit mehr als 183 Tage (gewöhnlicher Aufenthalt blieb durch Eigentumswohnung in Deutschland wohl in Deutschland denke ich). Das Einkommen wurde natürlich schon in England voll versteuert. Trotzdem droht das Finazamt hier mit der erneuten vollen Versteuerung der englischen Einkünfte mit der Begründung, dass das Steuerjahr in UK im April beginnt und damit die 183 Tage nicht erfüllt sind und die Steuerpflicht somit in Deutschland verbleibt.
Das scheint schon zu stimmen (Berechnung der 183 Tage nach Steuerjahr) , die Einnahmen sind jedoch schon in UK versteuert. Ich dachte, dafür gibt es ein DBA - damit genau diese doppelte Besteuerung vermieden wird?
Muss das Finanzamt mich in diesem Fall hier nicht steuerlich freistellen? Kann das Finanzamt die Steuern wirklich „erneut“ fordern?
Danke,
Boris