Hi,
Also…genau genommen und aus meiner praktischen Erfahrung
gesehen…
um mal aus dem Nähkästen zu plaudern: hast du schon mal was vom Risikomanagement der Finanzverwaltung gehört?
Um im Vorwege die stets
wiederkehrenden Fragen des FA auszuschliessen,
nein, derartige Fragen sind nicht Standard, das Ausgangsposting ging von geringen, überschaubaren Umsätzen aus. Solange der Gewinn nicht 17.500€ übersteigt, wird keine Anlage EÜR verlangt (BMF, 10.2.2005, IV A 7 - S 1451 - 14/05).
http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp…
würde ich pers.
eine Anlage zur Anlage EÜR fertigen und die entsprechenden
Ausgangs- sowie Eingangsrechnungen dokumentieren (als eine
Form von Buchführung). Dies ist zwar keine Verpflichtung,
Aufzeichnungen zu führen würde ich schon als verpflichtend betrachten. Wie soll man sonst seinen Gewinn erklären können?
jedoch ein deutliches Zeichen der Steuerpflichtigen, den
Finanzbeamten zu helfen,
lol
eine entsprechende Transparenz der
doch arg zusammengefassten Dokumentation der Anlage EÜR zu
schaffen
die man hier gar nicht braucht
und lästiges herumzusuchen und Rückfragen zu
vermeiden. Ferner würde ich empfehlen, (einem gewissen Umfang
entsprechend), sämtliche Rechnungen zu nummerieren und dem FA
im Rahmen der Erklärung zukommen zu lassen
nein, auf keinen Fall
gerade, wenn es „einen gewissen Umfang entspricht“, definitiv nicht
Rechnungen, sowohl Eingangsrechnungen als auch Ausgangsrechnungen haben in einer normalen Steuererklärung nichts zu suchen. Erst auf Aufforderung bzw. bei einer Betriebsprüfung sind sie vorzulegen. Dann sollte man sie aber auch parat haben, siehe FAQ.
P.S. Die Argumentationen meiner Vorredner sind leider nicht
mehr mit de m heutigen Zeitgeschehen zu vereinbaren.
die Bearbeitungsweise hat sich sehr umgestellt und ist durch rechnergestützte Auswertungen vertieft worden (Risikomanagement). Nachfragen lassen sich aber nicht mit der flächendeckenden Übersendung aller Belege begegnen. Beliebt macht man sich mit solchen Erklärungen sicher nicht
Was vor 5
Jahren noch ohne Probleme ablief, ist aktuell leider definitiv
nicht mehr Fakt. Dokumentationen, auch in einem kleinerem
geschäftlichem Unfang, sind leider zeitgemäß notwendig und
nicht mehr als „Nichtigkeit“ zu bewerten. Demnach empfehle ich
allen Interessierten und Betroffenen, sich mit der
Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle zeitig zu beschäftigen und
im Vorwege für eine entsprechende Sicherheit im Falle einer
Betriebsprüfung zu sorgen.
Klingt irgendwie wie Werbefunk…für die paar Ausgangsrechnungen des Fragenden wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Schöne Grüße
C.