Anlage GSE

Hallo!
Folgender, völlig fiktiver Fall:
Ein Student macht nebenher selbstständige Büroaushilfstätigkeiten „auf Rechnung“ mit Steuernummer.
Wenn er nun seine steuererklärung schreibt, genügt es wenn in der Anlage GSE die Summe aller gestellten Rechnungen eintägt?
(also die Zeile 35 ausfüllt)
oder müsste er sämtliche gestellten Rechnungen auch dem Finanzamt vorlegen?
Der Beispiel-Student hat in seinen Rechnungen keine Umsatz-/Mehrwertssteuer aufgeschlagen.
Wie könnte das Finanzamt eigentlich prüfen, ob die in Zeile 35 eingetragene Summe aller Einkünfte korrekt ist und
nicht zB. viel höher?
(also vorrausgesetzt, die Unternehmen, für die der Student gearbeitet hat, bringen ihrerseits seine Rechnungen nicht in Umlauf)
ich hoffe, das waren keine dummen Fragen

Viele Grüße

Hi,

Wenn er nun seine steuererklärung schreibt, genügt es wenn in
der Anlage GSE die Summe aller gestellten Rechnungen eintägt?
(also die Zeile 35 ausfüllt)

ja genügt
zusätzlich ein Blatt beilegen mit Einnahmen (Summe) abzüglich Ausgaben ( Sammelposten der einzelnen Kostenarten). Falls keine Ausgaben geltend gemacht werden, genügt ein Satz, dass nix geltend gemacht wird.

oder müsste er sämtliche gestellten Rechnungen auch dem
Finanzamt vorlegen?

nur auf spezielle Aufforderung
Geschäftsunterlagen sind 6 bzw. 10 Jahre aufzubewahren

Der Beispiel-Student hat in seinen Rechnungen keine
Umsatz-/Mehrwertssteuer aufgeschlagen.
Wie könnte das Finanzamt eigentlich prüfen, ob die in Zeile 35
eingetragene Summe aller Einkünfte korrekt ist und
nicht zB. viel höher?

Kontrollmitteilungen bei Betriebsprüfung der Auftraggeber oder abgekürzte Außenprüfung beim Studenten selbst.

Schöne Grüße
C.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Also…genau genommen und aus meiner praktischen Erfahrung gesehen…

Die Anlage EÜR ersetzt seit dem VZ 2006 (in 2005 ist die Verpflichtung zur Abgabe ja zurückgenommen worden) ja die bislang zu erstellende 4/3 RG. Um im Vorwege die stets wiederkehrenden Fragen des FA auszuschliessen, würde ich pers. eine Anlage zur Anlage EÜR fertigen und die entsprechenden Ausgangs- sowie Eingangsrechnungen dokumentieren (als eine Form von Buchführung). Dies ist zwar keine Verpflichtung, jedoch ein deutliches Zeichen der Steuerpflichtigen, den Finanzbeamten zu helfen, eine entsprechende Transparenz der doch arg zusammengefassten Dokumentation der Anlage EÜR zu schaffen und lästiges herumzusuchen und Rückfragen zu vermeiden. Ferner würde ich empfehlen, (einem gewissen Umfang entsprechend), sämtliche Rechnungen zu nummerieren und dem FA im Rahmen der Erklärung zukommen zu lassen (die fortlaufende Nummerierung der Ausgangsrechnungen ist eh amtlich vorgeschrieben um Mißbrauch vorzubeugen). Diese Vorgehensweise klammert im Vorwege alle Unklarheiten aus und untertützt meine Argumentation.

LG

Tank

P.S. Die Argumentationen meiner Vorredner sind leider nicht mehr mit de m heutigen Zeitgeschehen zu vereinbaren. Was vor 5 Jahren noch ohne Probleme ablief, ist aktuell leider definitiv nicht mehr Fakt. Dokumentationen, auch in einem kleinerem geschäftlichem Unfang, sind leider zeitgemäß notwendig und nicht mehr als „Nichtigkeit“ zu bewerten. Demnach empfehle ich allen Interessierten und Betroffenen, sich mit der Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle zeitig zu beschäftigen und im Vorwege für eine entsprechende Sicherheit im Falle einer Betriebsprüfung zu sorgen.

Servus,

unter uns Pfarrerstöchtern: Die „praktische Erfahrung“ von Cirwalda in dieser Materie scheint mir ein bissel weiter zu gehen als die Deinige: Sie hat die auf den vorgetragenen Fall genau zutreffende Antwort (ja, auch für VZ 2007) gegeben.

Aber im Ernst jetzt: Warum sollte sich jemand mit einem Umsatz von etwa 12 k€ p.a. mit der Anlage EÜR herumschlagen? Abgesehen davon, daß ein Beamter, der zur Veranlagung auf die Abgabe einer Anlage EÜR besteht, die eine einzige Zahl enthält, eher in einem Rühmann-Film als in der Wirklichkeit vorkommen dürfte.

Die von Dir angesprochene Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle besteht in diesem Fall aus einer Kladde, in der Kopien der Rechnungen des Kalenderjahres liegen, nach Belieben noch mit einem Addistreifen oben drauf.

Schöne Grüße

MM

Hi,

Also…genau genommen und aus meiner praktischen Erfahrung
gesehen…

um mal aus dem Nähkästen zu plaudern: hast du schon mal was vom Risikomanagement der Finanzverwaltung gehört?

Um im Vorwege die stets
wiederkehrenden Fragen des FA auszuschliessen,

nein, derartige Fragen sind nicht Standard, das Ausgangsposting ging von geringen, überschaubaren Umsätzen aus. Solange der Gewinn nicht 17.500€ übersteigt, wird keine Anlage EÜR verlangt (BMF, 10.2.2005, IV A 7 - S 1451 - 14/05).
http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp…

würde ich pers.
eine Anlage zur Anlage EÜR fertigen und die entsprechenden
Ausgangs- sowie Eingangsrechnungen dokumentieren (als eine
Form von Buchführung). Dies ist zwar keine Verpflichtung,

Aufzeichnungen zu führen würde ich schon als verpflichtend betrachten. Wie soll man sonst seinen Gewinn erklären können?

jedoch ein deutliches Zeichen der Steuerpflichtigen, den
Finanzbeamten zu helfen,

lol

eine entsprechende Transparenz der
doch arg zusammengefassten Dokumentation der Anlage EÜR zu
schaffen

die man hier gar nicht braucht

und lästiges herumzusuchen und Rückfragen zu
vermeiden. Ferner würde ich empfehlen, (einem gewissen Umfang
entsprechend), sämtliche Rechnungen zu nummerieren und dem FA
im Rahmen der Erklärung zukommen zu lassen

nein, auf keinen Fall
gerade, wenn es „einen gewissen Umfang entspricht“, definitiv nicht

Rechnungen, sowohl Eingangsrechnungen als auch Ausgangsrechnungen haben in einer normalen Steuererklärung nichts zu suchen. Erst auf Aufforderung bzw. bei einer Betriebsprüfung sind sie vorzulegen. Dann sollte man sie aber auch parat haben, siehe FAQ.

P.S. Die Argumentationen meiner Vorredner sind leider nicht
mehr mit de m heutigen Zeitgeschehen zu vereinbaren.

die Bearbeitungsweise hat sich sehr umgestellt und ist durch rechnergestützte Auswertungen vertieft worden (Risikomanagement). Nachfragen lassen sich aber nicht mit der flächendeckenden Übersendung aller Belege begegnen. Beliebt macht man sich mit solchen Erklärungen sicher nicht

Was vor 5
Jahren noch ohne Probleme ablief, ist aktuell leider definitiv
nicht mehr Fakt. Dokumentationen, auch in einem kleinerem
geschäftlichem Unfang, sind leider zeitgemäß notwendig und
nicht mehr als „Nichtigkeit“ zu bewerten. Demnach empfehle ich
allen Interessierten und Betroffenen, sich mit der
Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle zeitig zu beschäftigen und
im Vorwege für eine entsprechende Sicherheit im Falle einer
Betriebsprüfung zu sorgen.

Klingt irgendwie wie Werbefunk…für die paar Ausgangsrechnungen des Fragenden wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Schöne Grüße
C.

1 Like