Ansparabschreibung

…wie geht sowas?

Hallo,
ich brauche einen Rat, wie ich das grundsätzlich machen muss.
Geht das nur für Anschaffungen, oder auch für Renovierung der betrbl.
genutzten Räume?

Danke euch

Günther

Hi !

Der Grundsatz findet sich im § 7g des Einkommensteuergesetzes. Im Absatz 1 steht folgendes:

(1) Bei neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren neben den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 1 oder 2 Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden.

es ergibt sich somit, dass es zwingend „bewegliche“ Wirtschaftsgüter sein müssen, die angeschaft oder hergestellt werden. Dies ist hier nicht der Fall. Die Ansparabschreibung fällt somit für die Renovierung flach.

BARUL76

Hallo BARUL76,
danke erstmal! Das wäre also geklärt. Wie mache ich es bei beweglichen Sachen in meiner Steuererklärung?
Grüße
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi !

Erfüllen die Wirtschaftsgüter (WG) sowohl die Voraussetzungen des Absatz 1 und die des Absatz 3 des § 7g EStG, darf für jedes zukünftig anzuschaffende WG eine Rücklage in Höhe von 40% der Anschaffungskosten (AK) des WG gebildet werden.

gebucht wird wie folgt

1.000,00 Bildung Ansparrücklage (Aufwand)
1.000,00 an Ansparrücklage (Bestand)

wegen des Aufwandes in Höhe von 1.000 wird somit der Gewinn gemindert.

auch bei einem Überschußrechner wird so gebucht. Bei der Buchung nach SKR03 befindet sich das Aufwandskonto glaub irgendwo im Bereich 23XX, das Bestandskonto irgendwo 094X.

ACHTUNG: sind die WG 2 Jahre nach Bildung der Rücklage (Existenzgründer 5 Jahre; wer Existenzgründer im Sinne des § 7g EStG ist, bestimmt Absatz 7) nicht angeschafft, so ist die Rücklage aufzulösen. Zusätzlich sind auch noch Zinsen in Höhe von jährlich 6% zu buchen.

diese Buchung sähe wie folgt aus:

1.000,00 Ansparabschreibung (Bestand)
1.000,00 an Auflösung Ansparabschreibung (Ertrag)

Das Ertragskonto dürfte wohl irgendwo bei 27XX zu finden sein.
Zusätzliche Buchung der Zinsen (dies gilt nicht für Existenzgründer) für 2 Jahre (120,00)

120,00 privat
120,00 an Zinsertrag

das Zinsertragskonto sollte das übliche Zinskonto sein, also 2650.

Wurde ein Wirtschaftsgut angeschafft, so so ist die Rücklage mit genau der selben Buchung aufzulösen, wie oben bereits gezeigt. Auch hierdurch entsteht wieder ein Ertrag. Dieser kann jedoch durch die „Normal-AfA“ und die „erhöhte AfA“ ausgeglichen werden.

Verbreitet ist auch die Ansicht, man könne die Rücklage gegen die Anschaffungskosten des WG auflösen. Also im Ergebnis die Anschaffungskosten in der Buchhaltung um 40% senken und dann von dem verminderten Wert abschreiben. Diese Auffassung ist falsch, wie man den steuerlichen Kommentaren entnehmen kann.

BARUL76